Bundesfinanzhof: Arbeitszimmer absetzen bleibt weiter sehr schwer
Laut einer Grundsatzentscheidung sieht der Bundesfinanzhof keinen Grund zur Änderung der strengen Vorgaben für die Absetzbarkeit von heimischen Arbeitszimmern. Wer die Räumlichkeiten nur zeitweise beruflich nutzt, kann Kosten nicht bei der Steuer geltend machen.
Das höchste deutsche Steuergericht: Der Bundesfinanzhof in München
Wie heise in seinem Bericht schreibt, war die Entscheidung des höchsten deutschen Steuergerichts mit Spannung erwartet worden, weil Millionen Steuerzahler von einer eventuellen Anpassung betroffen gewesen wären. Jetzt macht der Bundesfinanzhof aber ganz klar, dass man keinen Anlass für eine Änderung der entsprechenden Regelungen sieht, und bekräftigt die bisherige, strenge Rechtsauffassung.
Die Richter waren sich darin einig, dass es kaum möglich ist zu überprüfen, wie viel Zeit tatsächlich in einem Raum mit Arbeit verbracht wird. Der Große Senat soll dabei unter anderem auch über Möglichkeiten wie ein Zeitenbuch diskutiert, diese aber schnell wieder verworfen haben. Die darin enthaltenen Angaben hätten "keinen über eine bloße Behauptung des Steuerpflichtigen hinausgehenden Beweiswert".
Nur wenn einwandfrei nachgewiesen werden kann, dass das häusliche Arbeitszimmer keinem anderen Zweck dient und den räumlichen Mittelpunkt des Berufslebens darstellt, ist es möglich, alle Kosten in voller Höhe bei der Steuererklärung anzugeben. Die vielen Menschen, die einen Teil ihrer Arbeit zu Hause erledigen, können bei der Steuer also weiterhin keine Vorteile erwarten.
Download WISO Steuer-Sparbuch - Steuererklärung am PC machen Download ElsterFormular - Programm zur elektronischen Steuererklärung
Arbeitszimmer nur sehr selten absetzbar
"Ein häusliches Arbeitszimmer setzt neben einem büromäßig eingerichteten Raum voraus, dass es ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird": Mit dieser Begründung weist der Bundesfinanzhof einen Kläger ab, der versucht hatte eine steuerliche Anerkennung seines Arbeitszimmers zu erstreiten, obwohl er die Räumlichkeiten auch für private Zwecke genutzt hatte.
Das höchste deutsche Steuergericht: Der Bundesfinanzhof in München
Wie heise in seinem Bericht schreibt, war die Entscheidung des höchsten deutschen Steuergerichts mit Spannung erwartet worden, weil Millionen Steuerzahler von einer eventuellen Anpassung betroffen gewesen wären. Jetzt macht der Bundesfinanzhof aber ganz klar, dass man keinen Anlass für eine Änderung der entsprechenden Regelungen sieht, und bekräftigt die bisherige, strenge Rechtsauffassung.
Die Richter waren sich darin einig, dass es kaum möglich ist zu überprüfen, wie viel Zeit tatsächlich in einem Raum mit Arbeit verbracht wird. Der Große Senat soll dabei unter anderem auch über Möglichkeiten wie ein Zeitenbuch diskutiert, diese aber schnell wieder verworfen haben. Die darin enthaltenen Angaben hätten "keinen über eine bloße Behauptung des Steuerpflichtigen hinausgehenden Beweiswert".
Strenge Vorgaben für jeden Fall
Soll ein Raum als Arbeitszimmer bei der Steuer anerkannt werden, muss dieser demnach auch weiterhin klar erkennbar wie ein Büro eingerichtet und mit "Schreibtisch und Stuhl" ausgerüstet sein. Arbeitnehmer wie Lehrer und Außendienstmitarbeiter müssen außerdem nachweisen, dass sie keine Möglichkeit haben, einen anderen Arbeitsplatz zu nutzen. Kosten können in diesem Fall aber trotzdem nur bis zu einem Betrag von 1250 Euro geltend gemacht werden.Nur wenn einwandfrei nachgewiesen werden kann, dass das häusliche Arbeitszimmer keinem anderen Zweck dient und den räumlichen Mittelpunkt des Berufslebens darstellt, ist es möglich, alle Kosten in voller Höhe bei der Steuererklärung anzugeben. Die vielen Menschen, die einen Teil ihrer Arbeit zu Hause erledigen, können bei der Steuer also weiterhin keine Vorteile erwarten.
Download WISO Steuer-Sparbuch - Steuererklärung am PC machen Download ElsterFormular - Programm zur elektronischen Steuererklärung
Thema:
Neueste Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen