Urteil: Mobilfunkfirmen müssen bei Forderungen von Dritten helfen
Mobilfunkanbieter müssen ihren Kunden bei Forderungen Dritter zu Seite stehen und dieses mit genauen Informationen versorgen: So sieht es zumindest das Landesgericht Potsdam in einem aktuellen Urteil, das gegen den Anbieter E-Plus gefällt wurde.
In genau einem solchen Fall hatten die Verbraucherschützer gegen den Mobilfunkanbieter E-Plus vor dem Landesgericht Potsdam eine Klage eingereicht, der die Richter laut Meldung vom Freitag, den 11. Dezember, jetzt entsprochen haben. Demnach ist es "E-Plus nun untersagt, Verbrauchern gegenüber die Behauptung aufzustellen, sie müssen sich für eine Gutschrift geleisteter Entgelte direkt an den Drittanbieter wenden (Urteil vom 26. November 2015, Az. 2 O 340/14, nicht rechtskräftig).
"Es kann nicht sein, dass E-Plus seinen Kunden bei Leistungen Dritter, die sie weder wissentlich bestellt noch genutzt haben, den schwarzen Peter zuschiebt", erläutert Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg den klaren Standpunkt, der zu einem entsprechenden Urteil führte. "Wir freuen uns, dass das Landgericht Potsdam das genauso sieht."
Das Urteil - sollte es rechtskräftig werden - sorgt dafür, dass sich Mobilfunkanbieter eben nicht einfach so aus der Verantwortung ziehen können: "Wer eine Zahlung verlangt, muss auch erklären wofür und kann nicht auf einen Dritten verweisen", meint Verbraucherschützerin Rehberg. Der Mobilfunkanbieter bleibt demnach so lange Ansprechpartner für Probleme, wie er eine Zahlung vom Kunden fordert. Wird man mit unberechtigten Forderungen von Drittanbietern konfrontiert, sollte per Einschreiben mit Rückschein beim Mobilfunkanbieter Beschwerde eingereicht und zusätzlich der Drittanbieter kontaktiert werden, um weitere Abrechnungen zu unterbinden.
Telefonica O2: Die Blue-Tarife
Mobilfunkanbieter müssen helfen
Mobilfunknutzer, die ihnen unbekannte oder einfach zweifelhafte Forderungen von Drittanbietern auf ihrer Mobilfunkrechnung gegenüber dem Anbieter reklamieren, stoßen dabei laut einer aktuellen Presserklärung der Verbraucherzentrale Hamburg oft auf unüberwindbaren Widerstand und werden mit ihren Fragen einfach an die vom Mobilfunkanbieter unabhängigen Unternehmen verwiesen.In genau einem solchen Fall hatten die Verbraucherschützer gegen den Mobilfunkanbieter E-Plus vor dem Landesgericht Potsdam eine Klage eingereicht, der die Richter laut Meldung vom Freitag, den 11. Dezember, jetzt entsprochen haben. Demnach ist es "E-Plus nun untersagt, Verbrauchern gegenüber die Behauptung aufzustellen, sie müssen sich für eine Gutschrift geleisteter Entgelte direkt an den Drittanbieter wenden (Urteil vom 26. November 2015, Az. 2 O 340/14, nicht rechtskräftig).
"Es kann nicht sein, dass E-Plus seinen Kunden bei Leistungen Dritter, die sie weder wissentlich bestellt noch genutzt haben, den schwarzen Peter zuschiebt", erläutert Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg den klaren Standpunkt, der zu einem entsprechenden Urteil führte. "Wir freuen uns, dass das Landgericht Potsdam das genauso sieht."
Kundin mit Base Vertrag und richtig Ärger
Konkret ging es vor der Kammer in Potsdam um einen Fall, bei dem E-Plus eine Kundin mit einem Mobilfunkvertrag der Konzern-Marke Base mehrfach abgemahnt hatte, weil diese wegen Drittanbieterleistungen in Zahlungsrückstand geraten war. Die Betroffene hatte dem Unternehmen gegenüber erklärt, dass sie diese Leistungen nicht in Anspruch genommen habe. Laut E-Plus habe sie in einem solchen Fall aber trotzdem zunächst zu Zahlen und könne das Geld dann gegebenenfalls vom Drittanbieter zurückfordern.Das Urteil - sollte es rechtskräftig werden - sorgt dafür, dass sich Mobilfunkanbieter eben nicht einfach so aus der Verantwortung ziehen können: "Wer eine Zahlung verlangt, muss auch erklären wofür und kann nicht auf einen Dritten verweisen", meint Verbraucherschützerin Rehberg. Der Mobilfunkanbieter bleibt demnach so lange Ansprechpartner für Probleme, wie er eine Zahlung vom Kunden fordert. Wird man mit unberechtigten Forderungen von Drittanbietern konfrontiert, sollte per Einschreiben mit Rückschein beim Mobilfunkanbieter Beschwerde eingereicht und zusätzlich der Drittanbieter kontaktiert werden, um weitere Abrechnungen zu unterbinden.
Telefonica O2: Die Blue-Tarife
Thema:
Videos zum Thema Mobilfunk
- Super Bowl 2026: Die Backstreet Boys singen für T-Mobile
- Aquaman und Scrubs-Stars singen zum Super Bowl für T-Mobile
- Breitbandmessung: So bekommt man rechtssichere Ergebnisse
- Travolta, Braff und Faison singen zum Super Bowl für T-Mobile
- Super Bowl 2022: Miley Cyrus, Braff und Faison singen für T-Mobile
Beiträge aus dem Forum
Weiterführende Links
Neue Nachrichten
- Aktuelle Technik-Blitzangebote von Amazon im Überblick
- GPT-5.6 Luna in ChatGPT: Unbegrenzte Text-Chats ohne teures Abo
- BMW Neue Klasse: Elektrischer i3 rollt ab sofort in München vom Band
- Crucial: RAM-Hersteller weigert sich, lebenslange Garantie einzuhalten
- Dumm, dümmer, Influencer: Hört nicht auf den Handy-Kühlschranktrick
- Wallbox vs. Steckdose: Der ADAC warnt jetzt vor "Strom-Verlusten"
- DeepSeek beendet Billig-KI und erhöht seine Preise signifikant
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen