Nach Terror-Angriffen: Frankreich will das TOR-Netzwerk verbieten
Das TOR-Netzwerk, das einen anonymisierten Zugang zum Internet bietet, steht nach Terror immer wieder im Visier der Behörden, so auch nach den Pariser Angriffen. Eine französische Tageszeitung hat nun von Plänen erfahren, wonach die Regierung starke Einschnitte im Internet durchsetzen möchte.
Frankreich befindet sich gute drei Wochen nach den Pariser Terror-Attacken in deren Aufarbeitung. Eine der Maßnahmen, mit denen die Regierung in Paris solche Taten verhindern will, betrifft die Kommunikation der Terroristen, allen voran über das Internet. Laut internen Dokumenten, die die Zeitung Le Monde in die Hände bekommen hat, will Frankreich unter anderem zwei Maßnahmen umsetzen, um Terroristen das Leben schwerer zu machen.
Frankreich will aber nicht den Zugang erschweren, sondern über die Gesetzgebung bzw. Zusammenarbeit mit Providern TOR-Nutzer bestrafen. Die geplanten Gesetzesänderungen sind aber noch nicht beschlossene Sache: Sie müssen erst ausgearbeitet und dem Parlament präsentiert werden, dieses muss darüber dann auch noch abstimmen.
WLAN-Hotspots
Eine betrifft die Nutzung von "geteilten und offenen" WLAN-Netzwerken während Ausnahmezuständen. Denn laut der französischen Polizei könnten Verdächtige öffentliche WLAN-Netzwerke nutzen, um miteinander unerkannt kommunizieren zu können. Das geplante Gesetz soll den Behörden die Möglichkeit geben, öffentliche Hotspots im Bedarfsfall einer (Terror-)Krise abschalten zu können.Generelles TOR-Verbot
Die zweite Maßnahme sieht ein grundsätzliches TOR-Verbot vor und das nicht nur im Fall eines Ausnahmezustands. Das Anonymisierungsnetzwerk soll in Frankreich pauschal verboten werden. Ob sich das auch tatsächlich so umsetzen lässt, ist hingegen eine andere Frage. Es ist nicht besonders einfach, ein Land komplett von TOR (steht für "The Onion Router") abzuklemmen.Frankreich will aber nicht den Zugang erschweren, sondern über die Gesetzgebung bzw. Zusammenarbeit mit Providern TOR-Nutzer bestrafen. Die geplanten Gesetzesänderungen sind aber noch nicht beschlossene Sache: Sie müssen erst ausgearbeitet und dem Parlament präsentiert werden, dieses muss darüber dann auch noch abstimmen.
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