Neues Urteil gegen kino.to:
Helfer zu hoher Geldstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Leipzig hat zwei Helfer der ehemaligen Online-Videothek Kino.to zu Haft- und Geldstrafen verurteilt. Beide sind wegen gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung angeklagt gewesen und waren vor Gericht geständig.
Streamingportal, Videostreaming, kino.to
kino.to
Kino.to ist zwar bereits seit 2011 Geschichte, die rechtlichen Nachwirkungen dauern aber noch immer an. Vor genau vier Jahren war die erste Anklage gegen die Betreiber der Plattform erhoben worden, kurz darauf folgten Festnahmen. Einige Drahtzieher von Kino.to sind bereits abgeurteilt, nun kümmert sich die Staatsanwaltschaft um so genannte "Unterstützer" der Plattform, die Filme bereitgestellt haben oder an der Infrastruktur mitgearbeitet haben, wie die Leipziger Volkszeitung berichtet.

Kooperation der Angeklagten

Für die beiden in Leipzig verurteilten mittlerweile 29 und 32 Jahre alten Männer sieht das Gericht nun Haftstrafen von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung vor. Zuvor war von einer Haft von zwei Jahren die Rede. Da aber beide Angeklagte geständig waren und kooperierten wie es heißt, hat der Richter vom Höchstmaß abgesehen. Dennoch fällt das Urteil gegen die Helfer recht hoch aus. Der Kino.to-Gründer selbst wurde 2012 zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt.

Zudem muss der 29-Jährige eine Geldstrafe von 75.000 Euro zahlen. Der 32-Jährige kommt aufgrund seiner Einkommensverhältnisse mit nur 1.500 Euro Geldstrafe davon. Beide hatten mit einem Nebengeschäft zu Kino.to Geld verdient, indem sie zum einen Server vermieteten und zum anderen durch Werbebanner Nutzer für Serien und Kinofilme begeisterten.

Der Prozess gegen die beiden Männer ist somit nun früher zum Ende gekommen, als zunächst eingeplant. Denn nach der Verlesung der Anklagepunkte hatte man das Verfahren abgekürzt, da beide Angeklagten gestanden hatten, für den Upload von rund 50.000 Serien- und Filmdateien bei dem Filehoster zuständig gewesen zu sein. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, da sich die Angeklagten sowie die Staatsanwaltschaft gegen eine Revision ausgesprochen haben.

Siehe auch: Kino.to: Die Video-Plattform ist offenbar Geschichte
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