Betreiber von Fake-Online-Shops kassierten hunderte Besteller ab

Betrüger haben mit gefälschten Online-Shops eine ganze Reihe von Nutzern um Geld gebracht. Die Polizei konnte den mutmaßlichen Tätern nun auf die Schliche kommen. Im Zuge dessen wurden zwei 25-jährige Berliner verhaftet, die inzwischen auch Geständnisse abgelegt haben sollen.
Wie die Göttinger Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Internetkriminalität mitteilte, befänden sich beide aktuell nicht mehr in Untersuchungshaft. Bevor diese erst einmal entlassen wurden und nun auf ihr Verfahren vor Gericht warten, mussten allerdings Beweise gesichert werden um zu verhindern, dass die Beschuldigten im Nachhinein Manipulationen zu ihren Gunsten vornehmen.

Die ganze Sache begann nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen Ende 2012. Die Betrüger bastelten Online-Shops und stellten diese ins Netz. Offeriert wurden hier unter anderem hochwertige Kaffeevollautomaten, Elektronikartikel und Motorroller, zuletzt auch Spielekonsolen und Smartphones, hieß es. Die Produkte wurden dabei zu vergleichsweise günstigen Preisen angeboten.

"Nur gegen Vorkasse"

Den Kunden wurde zum Ende des Bestellvorganges dann mitgeteilt, dass sie nur gegen Vorkasse bedient werden. Das ist, insbesondere wenn man zum ersten Mal bei einem Anbieter bestellt, nicht ungewöhnlich. Allerdings kassierten die Betreiber hier zwar das Geld, lieferten aber nie Waren aus. Mindestens 663 Überweisungen, einige davon über mehrere hundert Euro, gingen so bei den Beschuldigten ein. Möglich ist, dass es auch mehr waren, sich die Betroffenen aber nicht an die Polizei wandten.

Die Betreiber der falschen Shops schafften es, ihre Identität recht gut zu verschleiern. "Wir haben trotz großen Einsatzes der beteiligten Beamten lange zusehen müssen, wie fast jeden Monat neue Shops ebenso rasch eröffnet wie wieder geschlossen und Kunden dadurch geschädigt wurden", erklärte Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue. Inzwischen konnten die Geschädigten aber informiert werden, soweit ihre Identitäten im Zuge der Ermittlungen bekannt wurden. Diese sind bereits darüber informiert worden, dass der ihnen entstandene Schaden so weit wie möglich durch die beschlagnahmten Werte zurückgezahlt werden soll.
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