Bundesjustizministerium übt erneut Kritik an neuen Facebook AGB
Seit das soziale Netzwerk Facebook Neuerungen für die Datenschutzbestimmungen bekannt gegeben hat, wird um die neuen Richtlinien gestritten. Jetzt hat sich laut einem Vorabbericht des Tagesspiegel auch die Bundesregierung eingeschaltet und greift die neue Regelung als nicht akzeptabel an.
In der Tagesspiegel-Ausgabe von morgen soll der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kelber (SPD) deutliche Worte für die neuen AGB finden. Wie es heißt, kritisiert das Bundesjustizministerium, das als Behörde auch für den Verbraucherschutz zuständig ist, die neue Datenschutzregel vor allem aufgrund ihrer schwammigen Formulierungen. Im Grundsatz regelt Facebook darin die Möglichkeit für die Anzeige von personalisierter Werbung.
Mehr dazu: Facebook stellt aktualisierte Datenschutz-Bestimmungen vor
In einem offenen Brief an Facebook schrieb Kelber bereits im Dezember: "Im Zentrum der Kritik steht, dass Facebook auch in Zukunft - und nun auch geräteübergreifend - umfangreich auf nahezu alle Daten zugreifen, diese verknüpfen und auswerten will. Welche Daten genau erhoben und wie diese verarbeitet werden, erfährt der Nutzer auch in den neuen Datenrichtlinien nicht. Ebenso enthalten die Facebook-Datenrichtlinien eine Reihe von unkonkreten Aussagen und pauschalen Ermächtigungen, ohne dass genau gesagt wird, was tatsächlich von Facebook gemacht wird."
Kelber hatte sich seit der Veröffentlichung der neuen Bestimmungen im vergangenen November kritisch dazu geäußert, doch bislang wurden keine rechtlichen Schritte eingeleitet. Erst in dieser Woche veröffentlichte das Ministerium den Brief an Facebook (Schreiben als PDF). Ob Facebook darauf bereits geantwortet hat, wurde nicht kund getan.
Dazu kritisiert das Ministerium allerdings auch eine alte Tatsache, die eigentlich für alle Netzwerke und Dienste nicht nur im Web gilt: entweder, man akzeptiert die Bedingungen des Anbieters, oder man kann das Angebot nicht nutzen.
Der Datenschutzbeauftrage der Niederlande ist bereits deutlich weiter gegangen. Gleich nach der Veröffentlichung der neuen Richtlinie hatte man offiziell um eine Verlängerungsfrist zur Prüfung der rechtlichen Vorgaben gebeten. Facebook hatte daraufhin das Inkrafttreten vom 31. Dezember auf den 30. Januar verschoben.
Siehe auch: Facebook verschiebt neue Datenschutzbestimmung auf Ende Januar
Mehr dazu: Facebook stellt aktualisierte Datenschutz-Bestimmungen vor
In einem offenen Brief an Facebook schrieb Kelber bereits im Dezember: "Im Zentrum der Kritik steht, dass Facebook auch in Zukunft - und nun auch geräteübergreifend - umfangreich auf nahezu alle Daten zugreifen, diese verknüpfen und auswerten will. Welche Daten genau erhoben und wie diese verarbeitet werden, erfährt der Nutzer auch in den neuen Datenrichtlinien nicht. Ebenso enthalten die Facebook-Datenrichtlinien eine Reihe von unkonkreten Aussagen und pauschalen Ermächtigungen, ohne dass genau gesagt wird, was tatsächlich von Facebook gemacht wird."
Kelber hatte sich seit der Veröffentlichung der neuen Bestimmungen im vergangenen November kritisch dazu geäußert, doch bislang wurden keine rechtlichen Schritte eingeleitet. Erst in dieser Woche veröffentlichte das Ministerium den Brief an Facebook (Schreiben als PDF). Ob Facebook darauf bereits geantwortet hat, wurde nicht kund getan.
Achtung der Verbraucherrechte, verständliche Sprache
"Wenn Facebook permanent verfolgt, wie wir auf bestimmte Angebote im Netz reagieren, besteht eine große Gefahr, dass wir vorhersehbar und damit auch manipulierbar werden", sagte Staatssekretär Kelber dem Tagesspiegel. Seine Behörde hatte Facebook einige Vorschläge unterbreitet, wie die neue Datenschutzbestimmung umgestaltet werden könne. Die wichtigste Forderung - neben einer allgemeinen Achtung der Verbraucherrechte in Europa - ist seit Jahren eine kürzere AGB, die leicht verständlich ist. Die neue Reglung ist zwar mit unter 3000 Wörtern nur noch etwa ein Drittel so lang wie die bisherige, noch geltende Fassung, verzichtet dabei aber auch auf viele nötige konkrete Angaben.Dazu kritisiert das Ministerium allerdings auch eine alte Tatsache, die eigentlich für alle Netzwerke und Dienste nicht nur im Web gilt: entweder, man akzeptiert die Bedingungen des Anbieters, oder man kann das Angebot nicht nutzen.
Der Datenschutzbeauftrage der Niederlande ist bereits deutlich weiter gegangen. Gleich nach der Veröffentlichung der neuen Richtlinie hatte man offiziell um eine Verlängerungsfrist zur Prüfung der rechtlichen Vorgaben gebeten. Facebook hatte daraufhin das Inkrafttreten vom 31. Dezember auf den 30. Januar verschoben.
Siehe auch: Facebook verschiebt neue Datenschutzbestimmung auf Ende Januar
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