Die Grünen fordern mehr gesetzlichen Schutz für Whistleblower
Die Grünen haben nach über zwei Jahren Planung am vergangenen Freitag ihren Gesetzesentwurf für einen erweiterten Schutz für Whistleblower in den Bundestag eingebracht. Im Grundsatz dürften Personen, die auf Missstände in Unternehmen und Verwaltung hinwiesen, nicht dadurch Nachteile erleiden.
Der Europarat und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatten Änderungen angemahnt. Bereits seit Juni 2012 läuft die Debatte (Entwurf als PDF), ob man in Deutschland einen derartigen Schutz in den Gesetzen verankert. Den Regelungsbedarf hatten auch die Linken und die SPD erkannt, bisher sträuben sich aber CDU/CSU gegen weitergehende Gesetzesänderungen.
So würden allzu oft Missstände in Unternehmen erst durch Hinweise mutiger Mitarbeiter bekannt. Ein Beispiel aus der jüngsten Geschichte ist das Einschreiten eines Lkw-Fahrers, der der Polizei den Transport von Gammelfleisch gemeldet hatte. Solang wie in diesem Fall das öffentliche Interesse überwiegt, dürften couragierte Menschen nicht durch den "Übeltäter" bestraft werden, wenn sie einmal nicht wegschauten sondern handelten.
Die Grünen sehen daher umfangreiche Gesetzesänderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Berufsbildungsgesetz, im Bundesbeamtengesetz und im Beamtenstatusgesetz vor, um solche Hinweisgeber vor der "Rache" zu schützen. Aktuell fehlt es an Schutzmechanismen die greifen, wenn arbeits- oder dienstrechtliche Vorschriften in Sachen Dienst- oder Betriebsgeheimnis durch den Whistleblower aufgedeckt werden.
"Anders als in Großbritannien und den USA bestehen gesetzliche Regelungen zum Schutz von Bediensteten vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen sowie anderen Repressionen in Deutschland allenfalls vereinzelt. Sie sind zu eng gefasst und ermöglichen oftmals nur betriebsinterne Hinweise", unterstreichen die Grünen in einer ersten Vorlage des Gesetzesentwurfs. Sie wollen ein ausführlich verankertes Anzeigerecht bei rechtswidrigen Handlungen auch nach außen. Dazu müsste auch außerhalb von Betrieben und des öffentlichen Dienstes eine Anlaufstelle geschaffen werden, die sich um Missstände kümmere, wenn es nach einer internen Meldung innerhalb von bestimmten Fristen nicht zu Änderungen käme.
Sobald aber das öffentliche Interesse am Bekanntwerden der Information das betriebliche Interesse an deren Geheimhaltung überschattet, könne der Arbeitnehmer sich direkt an die Öffentlichkeit wenden - eigentlich müsste das sogar zur Pflicht werden, um Skandale schneller aufzuklären und Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Auch Beamte und Auszubildende sollen dann ein "Anzeigerecht bei rechtswidrigen Diensthandlungen" haben.
Schutz gegen arbeitsrechtliche Konsequenzen
Mitarbeiter müssten ganz klar gegen arbeitsrechtliche Konsequenzen geschützt werden, wenn sie dabei helfen, Skandale aufzudecken.So würden allzu oft Missstände in Unternehmen erst durch Hinweise mutiger Mitarbeiter bekannt. Ein Beispiel aus der jüngsten Geschichte ist das Einschreiten eines Lkw-Fahrers, der der Polizei den Transport von Gammelfleisch gemeldet hatte. Solang wie in diesem Fall das öffentliche Interesse überwiegt, dürften couragierte Menschen nicht durch den "Übeltäter" bestraft werden, wenn sie einmal nicht wegschauten sondern handelten.
Die Grünen sehen daher umfangreiche Gesetzesänderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Berufsbildungsgesetz, im Bundesbeamtengesetz und im Beamtenstatusgesetz vor, um solche Hinweisgeber vor der "Rache" zu schützen. Aktuell fehlt es an Schutzmechanismen die greifen, wenn arbeits- oder dienstrechtliche Vorschriften in Sachen Dienst- oder Betriebsgeheimnis durch den Whistleblower aufgedeckt werden.
"Anders als in Großbritannien und den USA bestehen gesetzliche Regelungen zum Schutz von Bediensteten vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen sowie anderen Repressionen in Deutschland allenfalls vereinzelt. Sie sind zu eng gefasst und ermöglichen oftmals nur betriebsinterne Hinweise", unterstreichen die Grünen in einer ersten Vorlage des Gesetzesentwurfs. Sie wollen ein ausführlich verankertes Anzeigerecht bei rechtswidrigen Handlungen auch nach außen. Dazu müsste auch außerhalb von Betrieben und des öffentlichen Dienstes eine Anlaufstelle geschaffen werden, die sich um Missstände kümmere, wenn es nach einer internen Meldung innerhalb von bestimmten Fristen nicht zu Änderungen käme.
Sobald aber das öffentliche Interesse am Bekanntwerden der Information das betriebliche Interesse an deren Geheimhaltung überschattet, könne der Arbeitnehmer sich direkt an die Öffentlichkeit wenden - eigentlich müsste das sogar zur Pflicht werden, um Skandale schneller aufzuklären und Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Auch Beamte und Auszubildende sollen dann ein "Anzeigerecht bei rechtswidrigen Diensthandlungen" haben.
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