Bundesnetzagentur äußert sich erneut zum Thema Routerzwang
Die Details aus der geplanten Transparenzverordnung hatten in der vergangen Woche hohe Wellen geschlagen. Der Entwurf sieht derzeit trotz anders lautender Ankündigungen einen Fortbestand für Zwangsrouter vor, obwohl das Credo eigentlich "Router-Wahlfreiheit" heißen sollte.
Nun hat sich die Bundesnetzagentur auf die zahlreichen Proteste aus der Bevölkerung hin geäußert und verteidigt die unpopuläre Wendung. Aus dem ersten "Hinweis auf Austauschbarkeit des Netzabschlussgeräts mit frei am Markt verkäuflichen Geräten" ist ein Verbot geworden: Internet Service Provider sollen ihre Kunden darauf hinweisen dürfen, dass "das integrierte Zugangsgerät vom Kunden nicht ausgetauscht werden darf".
Die Bundesnetzagentur in Bonn
Damit würde die neue Verordnung aber gerade den Zwang gewähren, den sie eigentlich laut Bundeswirtschaftsministerium abschaffen sollte. Die Regelung wäre nur in eine neue Verordnung mit anderen Worten gefestigt.
Mehr dazu: Routerzwang soll bleiben: Netzagentur verdreht Regierungs-Absicht
Die freie Wahl durch den Kunden könne man daher erst nach einer Gesetzesänderung sicherstellen, unterstreicht die Bundesnetzagentur. Damit ist es für die Behörde auch vorerst genug der Erklärung, wie es scheint. Man versteckt sich nun hinter Gesetzen, und kann sich somit zurücklehnen - der Schwarze Peter wird weitergereicht.
Kritiker werfen der Bundesnetzagentur vor, bislang nur für die Lobbyisten der Zwangs-Router-Befürworter zu arbeiten. Der jetzige Erklärungsversuch für die Kehrtwende der Transparenzverordnung untermauert diese These auch noch.
Eigentlich war man davon ausgegangen, dass die neue Regelung bereits im Herbst in Kraft treten könne und der Forderung der Regierung für eine Router-Wahlfreiheit Sorge tragen würde. Der überarbeitete Entwurf der Verordnung, hinter der die Bundesnetzagentur uneingeschränkt steht, würde aber nichts ändern.
Die Bundesnetzagentur in Bonn
Damit würde die neue Verordnung aber gerade den Zwang gewähren, den sie eigentlich laut Bundeswirtschaftsministerium abschaffen sollte. Die Regelung wäre nur in eine neue Verordnung mit anderen Worten gefestigt.
Abschied vom Zwang nur ein Trugschluss
Für die Bundesnetzagentur scheint das allerdings ein Trugschluss zu sein. Denn die Bundesnetzagentur habe laut eigener Aussage derzeit gar nicht die Macht, den Routerzwang zu kippen: "Die Praxis mancher Anbieter, den kundenseitigen Austausch eines Multifunktionsgerätes zu verhindern, können wir in der derzeitigen Rechtslage leider nicht völlig unterbinden," heißt es in einer Stellungnahme gegenüber Heise . Die Neuregelung könne also gar nicht so weit gehen, und das sei bekannt.Mehr dazu: Routerzwang soll bleiben: Netzagentur verdreht Regierungs-Absicht
Die freie Wahl durch den Kunden könne man daher erst nach einer Gesetzesänderung sicherstellen, unterstreicht die Bundesnetzagentur. Damit ist es für die Behörde auch vorerst genug der Erklärung, wie es scheint. Man versteckt sich nun hinter Gesetzen, und kann sich somit zurücklehnen - der Schwarze Peter wird weitergereicht.
Dennoch: Routerfreiheit erklärtes Ziel
Die Bundesnetzagentur führt zwar an, dass die "Sicherstellung der Routerfreiheit erklärtes Ziel von Bundeswirtschaftsministerium und Bundesnetzagentur" sei, intern scheint es aber einige Kompetenzprobleme zu geben.Kritiker werfen der Bundesnetzagentur vor, bislang nur für die Lobbyisten der Zwangs-Router-Befürworter zu arbeiten. Der jetzige Erklärungsversuch für die Kehrtwende der Transparenzverordnung untermauert diese These auch noch.
Eigentlich war man davon ausgegangen, dass die neue Regelung bereits im Herbst in Kraft treten könne und der Forderung der Regierung für eine Router-Wahlfreiheit Sorge tragen würde. Der überarbeitete Entwurf der Verordnung, hinter der die Bundesnetzagentur uneingeschränkt steht, würde aber nichts ändern.
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