EU-Kommission verhängt Strafen gegen das SIM-Karten-Kartell
Die Wettbewerbsbehörde der EU-Kommission hat erneut ein Verfahren wegen illegaler Preisabsprachen zu Ende geführt und Strafen gegen mehrere Unternehmen verhängt. In diesem Fall ging es um mehrere Hersteller von Chips, die auf Smartcards zum Einsatz kommen.
Getroffen hat es Infineon, Samsung und Philips. Nach Abschluss eines Verfahrens wurde gegen diese heute eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 138 Millionen Euro verhängt. Bestandteil der Untersuchung war auch Renesas, das im fraglichen Zeitpunkt noch ein Joint Venture von Hitachi und Mitsubishi war. Diesem Unternehmen wurde die Geldbuße im Zuge einer Kronzeugenregelung erlassen, weil es die EU-Kommission von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hatte, hieß es.
Die Ermittlungen gegen die Firmen kamen zu dem Ergebnis, dass diese sich im Rahmen bilateraler Kontakte in der Zeit zwischen September 2003 und September 2005 getroffen hätten. Im Zuge dessen wurde das Geschäft mit Smartcard-Chips untereinander koordiniert.
"In unserem digitalen Zeitalter kommen Smartcard-Chips fast überall zum Einsatz, sei es in Handys, bei Bankkarten oder Pässen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Unternehmen, die diese herstellen, ihre Anstrengungen darauf konzentrieren, wie sie durch Innovation und hochwertige Produkte zu attraktiven Preisen ihre Mitbewerber übertreffen. Wenn sich Unternehmen stattdessen für Absprachen entscheiden, die sowohl zulasten ihrer Abnehmer als auch der Endverbraucher gehen, müssen sie mit Sanktionen rechnen", kommentierte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia den Ausgang des Verfahrens.
Die am Kartell beteiligten Unternehmen unterhielten laut der EU-Kommission ein Netz bilateraler Kontakte. Sie erörterten dabei sensible Geschäftsinformationen über Preisbildung, Kunden, Vertragsverhandlungen, Produktionskapazität oder Kapazitätsauslastung und ihr künftiges Marktverhalten.
Die EU-Kommission hatte zunächst die Möglichkeit geprüft, diesen Fall mit einigen der beteiligten Unternehmen über ein Vergleichsverfahren beizulegen. Allerdings beschloss man dann im Jahr 2012, aufgrund eines offensichtlichen Mangels an Fortschritten bei den Verhandlungen, die Vergleichsgespräche abzubrechen und zum normalen Verfahren zurückzukehren.
Die Ermittlungen gegen die Firmen kamen zu dem Ergebnis, dass diese sich im Rahmen bilateraler Kontakte in der Zeit zwischen September 2003 und September 2005 getroffen hätten. Im Zuge dessen wurde das Geschäft mit Smartcard-Chips untereinander koordiniert.
"In unserem digitalen Zeitalter kommen Smartcard-Chips fast überall zum Einsatz, sei es in Handys, bei Bankkarten oder Pässen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Unternehmen, die diese herstellen, ihre Anstrengungen darauf konzentrieren, wie sie durch Innovation und hochwertige Produkte zu attraktiven Preisen ihre Mitbewerber übertreffen. Wenn sich Unternehmen stattdessen für Absprachen entscheiden, die sowohl zulasten ihrer Abnehmer als auch der Endverbraucher gehen, müssen sie mit Sanktionen rechnen", kommentierte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia den Ausgang des Verfahrens.
Die am Kartell beteiligten Unternehmen unterhielten laut der EU-Kommission ein Netz bilateraler Kontakte. Sie erörterten dabei sensible Geschäftsinformationen über Preisbildung, Kunden, Vertragsverhandlungen, Produktionskapazität oder Kapazitätsauslastung und ihr künftiges Marktverhalten.
Die EU-Kommission hatte zunächst die Möglichkeit geprüft, diesen Fall mit einigen der beteiligten Unternehmen über ein Vergleichsverfahren beizulegen. Allerdings beschloss man dann im Jahr 2012, aufgrund eines offensichtlichen Mangels an Fortschritten bei den Verhandlungen, die Vergleichsgespräche abzubrechen und zum normalen Verfahren zurückzukehren.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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