Millionen-Strafe für Preisabsprache bei Media-Saturn Österreich
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) in Österreich hat eine Millionenschwere Strafe gegen die Media-Saturn BeteiligungsgmbH ausgesprochen. Wie Heise berichtet, muss der österreichische Ableger von Europas größter Elektro-Handelskette Media-Saturn 1,2 Millionen Euro Strafe wegen illegaler Preisabsprachen zahlen. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Das eingeschaltete Kartellgericht sah es als bewiesen, dass Media-Saturn gemeinsam mit Pioneer Electronics und SSA Fluida sich der so genannten "vertikalen Preisabstimmungen mit Unternehmen der Elektronikindustrie" zwischen Oktober 2009 und Anfang 2013 in Österreich schuldig gemacht hat. Im Urteil hieß es, dass Media-Saturn "kartellrechtswidriger vertikaler Preisbindungen im Zusammenhang mit aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen" nachgewiesen wurde. Konkret ging es um die Behinderung "des Absatzkanales Online Verkauf von Unterhaltungs- und Haushaltselektronik".
Ausgelöst wurden die Ermittlungen bereits 2011. Damals hatte die Wirtschaftsuniversität Wien eine Studie zum Online-Handel veröffentlicht. Dabei gaben 47,2% der befragten Online-Händler an, dass die Elektronikindustrie die Weiterverkaufspreise der Händler vorgibt. Eine Unterschreitungen des vorgegebenen Preises werde dann durch massive Druckausübung, unter anderem durch angedrohte Kündigung der Verträge, durch Lieferverweigerung und ähnliches durchgesetzt.
Demnach wurde aufgrund des Verdachts auf kartellrechtswidrige Preisabsprachen schließlich gegen fünf Unternehmen ermittelt.
Im Urteil müssen neben Media-Saturn (1,23 Millionen Euro Strafe) auch die Pioneer Electronics Deutschland GmbH rund 350.000 Euro sowie die SSA Fluidra Österreich GmbH 50.000 Euro zahlen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Wirtschaftsuniversität Wien löste Ermittlungen aus
Schon im vergangenen Jahr hatte das Kartellgericht eine ähnliche Strafe gegen Philips Austria verhängt. Damals wurde eine Geldbuße von 2,9 Millionen Euro veranschlagt.Ausgelöst wurden die Ermittlungen bereits 2011. Damals hatte die Wirtschaftsuniversität Wien eine Studie zum Online-Handel veröffentlicht. Dabei gaben 47,2% der befragten Online-Händler an, dass die Elektronikindustrie die Weiterverkaufspreise der Händler vorgibt. Eine Unterschreitungen des vorgegebenen Preises werde dann durch massive Druckausübung, unter anderem durch angedrohte Kündigung der Verträge, durch Lieferverweigerung und ähnliches durchgesetzt.
Demnach wurde aufgrund des Verdachts auf kartellrechtswidrige Preisabsprachen schließlich gegen fünf Unternehmen ermittelt.
Im Urteil müssen neben Media-Saturn (1,23 Millionen Euro Strafe) auch die Pioneer Electronics Deutschland GmbH rund 350.000 Euro sowie die SSA Fluidra Österreich GmbH 50.000 Euro zahlen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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