Facebook-Studie wurde erst Monate später per AGB legitimiert
Die jüngst bekannt gewordene Facebook-Studie, bei der vor etwa zwei Jahren die News-Feeds von knapp 700.000 Nutzern des sozialen Netzwerks "manipuliert" worden sind, ist schon bisher höchst umstritten. Nun kommt ein weiterer Aufreger hinzu: Facebook hat die Aktion erst Monate später über die AGB abgesichert.
Die Empörung über die "Manipulation" der auf Facebook angezeigten Beiträge hält an und das obwohl sich einer der Datenforscher des sozialen Netzwerks ausführlich dazu geäußert hat. Adam D. I. Kramer versuchte zu beschwichtigen und meinte, dass das "Stimmungsexperiment" nur einen verschwindend geringen Teil der Nutzer betroffen hat - jedenfalls unter Einbeziehung der Gesamtnutzerzahl des Netzwerks.
Betroffene wurden vorab nicht über diese Manipulation informiert, was auch den Hauptgrund für die Kritik darstellt. Rechtlich abgedeckt war das Experiment allem Anschein nach, da eine Passage in den "Datenverwendungsrichtlinien" ("Data Use Policy") besagt, dass die vom Nutzer bereitgestellten Informationen auch für "interne Prozesse, u. a. Fehlerbehebung, Datenanalyse, Tests, Forschung und Leistungsverbesserung" verwendet werden dürfen.
Es gibt hier allerdings ein Problem, wie Forbes aufgefallen ist: Zum Zeitpunkt der Durchführung des Experiments im Januar 2012 gab es in den Datenverwendungsrichtlinien keinen Verweis auf "Forschung", das wurde erst vier Monate später nachgereicht.
Siehe auch: Facebook - Datenforscher verteidigt umstrittene Studiendurchführung
Betroffene wurden vorab nicht über diese Manipulation informiert, was auch den Hauptgrund für die Kritik darstellt. Rechtlich abgedeckt war das Experiment allem Anschein nach, da eine Passage in den "Datenverwendungsrichtlinien" ("Data Use Policy") besagt, dass die vom Nutzer bereitgestellten Informationen auch für "interne Prozesse, u. a. Fehlerbehebung, Datenanalyse, Tests, Forschung und Leistungsverbesserung" verwendet werden dürfen.
Es gibt hier allerdings ein Problem, wie Forbes aufgefallen ist: Zum Zeitpunkt der Durchführung des Experiments im Januar 2012 gab es in den Datenverwendungsrichtlinien keinen Verweis auf "Forschung", das wurde erst vier Monate später nachgereicht.
Rechtlich problematisch?
Rechtlich steht Facebook hier auf zumindest wackeligen Beinen. Für das Netzwerk spielt das aber keine Rolle, wie Facebook in einem Statement angibt: Man frage stets nach Erlaubnis und wolle auch regelmäßig das Nutzungserlebnis verbessern: "Anzudeuten, dass wir Firmen-Forschung ohne Erlaubnis durchführen, ist völlige Fiktion." Unternehmen, die ihre Dienste verbessern wollen, würden die von Kunden bereitgestellten Informationen verwenden, "unabhängig davon, ob die Richtlinien das Wort 'Forschung' verwenden oder nicht."Siehe auch: Facebook - Datenforscher verteidigt umstrittene Studiendurchführung
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