Sorglose Nutzung von Online-Einkäufen ist ab Freitag vorbei
Eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen im Verbraucherrecht machen die häufig doch recht sorglose Nutzung von Versand- und Online-Handel in ihrer bisherigen Form quasi nicht mehr möglich. Ab Freitag treten die fraglichen Veränderungen in Kraft.
"Die neuen Regeln machen das Ausüben des Widerrufsrechts umständlicher und verteuern die Rücksendung, wenn die Ware nicht gefällt", erklärte Christian Gollner, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, die zukünftige Lage. Die Kunden können es sich dann nicht mehr so einfach machen und nicht gewollte Ware in einer bestimmten Frist einfach wieder zurückschicken.
Ab Freitag müssen Verbraucher ihren Widerruf gegenüber dem Händler ausdrücklich erklären. Der Widerruf kann dabei schriftlich und formlos, unter Verwendung eines Widerrufsformulars, per E-Mail, durch Nutzung eines Online-Formulars auf der Internet-Seite des Händlers oder sogar telefonisch erfolgen. Um ihn aber im Zweifelsfall beweisen zu können, raten Verbraucherschützer zu einem Einwurf-Einschreiben oder dem Versand per Fax inklusive eines ausführlichen Sendeberichts.
Die Frist für die Rücksendung der jeweiligen Ware wird im Zuge dessen aber etwas verbraucherfreundlicher. Sie beginnt nun nicht mehr ab Empfang, sondern ab der Erklärung des Widerrufs. Spätestens 14 Tage, nachdem man den Händler informierte, muss das Produkt dann zurückgehen. Die gleiche Frist gilt im Grunde dann auch für die Rückerstattung des Kaufpreises - allerdings kann der Händler damit auch warten, bis die Ware eingegangen ist.
Einen Vorteil bringen die Gesetzesänderungen bei Gebühren für die Nutzung verschiedener Zahlungswege. Hier darf der Händler nur noch das in Rechnung stellen, was von dem genutzten Zahlungsdienstleistern tatsächlich berechnet wird. Zudem muss zumindest ein gängiges und zumutbares Zahlungsmittel immer kostenfrei angeboten werden. Untersagt sind in Online-Shops außerdem Voreinstellungen - so dürfen Transport- oder Reiseversicherungen nicht mehr vorab angekreuzt sein.
Ab Freitag müssen Verbraucher ihren Widerruf gegenüber dem Händler ausdrücklich erklären. Der Widerruf kann dabei schriftlich und formlos, unter Verwendung eines Widerrufsformulars, per E-Mail, durch Nutzung eines Online-Formulars auf der Internet-Seite des Händlers oder sogar telefonisch erfolgen. Um ihn aber im Zweifelsfall beweisen zu können, raten Verbraucherschützer zu einem Einwurf-Einschreiben oder dem Versand per Fax inklusive eines ausführlichen Sendeberichts.
Die Frist für die Rücksendung der jeweiligen Ware wird im Zuge dessen aber etwas verbraucherfreundlicher. Sie beginnt nun nicht mehr ab Empfang, sondern ab der Erklärung des Widerrufs. Spätestens 14 Tage, nachdem man den Händler informierte, muss das Produkt dann zurückgehen. Die gleiche Frist gilt im Grunde dann auch für die Rückerstattung des Kaufpreises - allerdings kann der Händler damit auch warten, bis die Ware eingegangen ist.
Rücksendung nicht mehr portofrei
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Kosten der Rücksendung bei Widerruf. Nach alter Rechtslage hatte der Händler die Kosten ab einem Wert von mehr als 40 Euro zu übernehmen. Zukünftig trägt diese Kosten hingegen grundsätzlich der Verbraucher - es sei denn, der Händler bietet eine kostenlose Rücksendung als Kulanzleistung an. "Versandkunden sollten sich vor jedem Kauf gut darüber informieren, ob und unter welchen Umständen die Rücksendekosten vom Händler getragen werden", so Gollner.Einen Vorteil bringen die Gesetzesänderungen bei Gebühren für die Nutzung verschiedener Zahlungswege. Hier darf der Händler nur noch das in Rechnung stellen, was von dem genutzten Zahlungsdienstleistern tatsächlich berechnet wird. Zudem muss zumindest ein gängiges und zumutbares Zahlungsmittel immer kostenfrei angeboten werden. Untersagt sind in Online-Shops außerdem Voreinstellungen - so dürfen Transport- oder Reiseversicherungen nicht mehr vorab angekreuzt sein.
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Christian Kahle
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