Sachsen plant Facebook-Verbot für Lehrer im Dienst
Nach Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz schränkt nun auch Sachsen den Umgang mit Facebook an Schulen ein. Die Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern über Facebook und andere soziale Netzwerke soll künftig unterbleiben, heißt es.
Das Facebook-Verbot sei zwar noch nicht beschlossene Sache, meldet das Sächsische Kultusministerium, werde aber mit Beginn des neuen Schuljahres bereits in Kraft treten können. Hintergrund sind datenschutzrechtliche Bedenken. Nicht nur, dass sich Schüler teilweise unter der von Facebook vorgegebenen Altersgrenze bereits anmelden. Auch für die Lehrer ist es eine Grauzone, wenn sie Chats und Gruppen für den Austausch mit den Schülern nutzen wollten.
Zudem dürfte kein faktischer Zwang entstehen, sich bei Facebook anzumelden, um im Klassenverband über Facebook zu kommunizieren.
Die Bildungseinrichtungen hätten daher ihren Schutzauftrag der minderjährigen Schüler auszuweiten und müssten die mittlerweile an vielen Schulen übliche Kommunikation über Facebook - individuelle zwischen Personen und in schulbezogenen Gruppen - unterlassen. Konsequenterweise müssten Lehrer sich nur unbedenkliche Wege für den Austausch mit ihren Schülern aussuchen, bei denen die Bildungseinrichtungen selbst auch einen Datenschutzbeauftragten stellen können.
Die Lehrervereinigung in Sachsen ist verwundert über den Weg, den das Ministerium eingeschlagen hat. Es heißt, man ist bislang von einem selbstverantwortlichem Umgang ausgegangen, und hatte versucht, gezielt den Umgang mit den Netzwerken zu fördern, indem man aber zeitgleich auch auf Gefahren der Datenfreizügigkeit hingewiesen hat.
Das Facebook-Verbot sei zwar noch nicht beschlossene Sache, meldet das Sächsische Kultusministerium, werde aber mit Beginn des neuen Schuljahres bereits in Kraft treten können. Hintergrund sind datenschutzrechtliche Bedenken. Nicht nur, dass sich Schüler teilweise unter der von Facebook vorgegebenen Altersgrenze bereits anmelden. Auch für die Lehrer ist es eine Grauzone, wenn sie Chats und Gruppen für den Austausch mit den Schülern nutzen wollten.
Es heißt dazu:
"Es ist unklar wie das privatwirtschaftliche Unternehmen Facebook die personenbezogenen Daten der Nutzer verarbeitet, auswertet und weiterverwendet. Vor diesem Hintergrund bewertet das Kultusministerium den Umgang von Netzwerken wie Facebook mit personenbezogenen Daten datenschutzrechtlich als sehr unsicher. Das Unternehmen erfasst die individuelle Nutzung von Facebook präzise und wertet sie durch das Setzen von Cookies aus. Gegen die Profilbildung gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit und keine Möglichkeit der Einwilligung des Nutzers. Auch Dritte können personenbezogene Daten anderer einstellen wie z. B. Klassenfotos oder Berichte über Klassenfahrten. Nicht immer kann dies von den Betroffenen nachvollzogen werden."Zudem dürfte kein faktischer Zwang entstehen, sich bei Facebook anzumelden, um im Klassenverband über Facebook zu kommunizieren.
Die Bildungseinrichtungen hätten daher ihren Schutzauftrag der minderjährigen Schüler auszuweiten und müssten die mittlerweile an vielen Schulen übliche Kommunikation über Facebook - individuelle zwischen Personen und in schulbezogenen Gruppen - unterlassen. Konsequenterweise müssten Lehrer sich nur unbedenkliche Wege für den Austausch mit ihren Schülern aussuchen, bei denen die Bildungseinrichtungen selbst auch einen Datenschutzbeauftragten stellen können.
Die Lehrervereinigung in Sachsen ist verwundert über den Weg, den das Ministerium eingeschlagen hat. Es heißt, man ist bislang von einem selbstverantwortlichem Umgang ausgegangen, und hatte versucht, gezielt den Umgang mit den Netzwerken zu fördern, indem man aber zeitgleich auch auf Gefahren der Datenfreizügigkeit hingewiesen hat.
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