Provider-Kunden sollen viel mehr Rechte erhalten
Internet-Anbieter sollen zukünftig verpflichtet sein, die Verbraucher genauer über die zu erwartenden Bandbreiten aufzuklären. Außerdem soll der so genannte Router-Zwang unterbunden werden. So will es die Bundesnetzagentur.
Diese legte dafür einen entsprechenden Entwurf einer neuen Rechtsverordnung vor. Laut diesem müssen die Anbieter zukünftig bereits bei Vertragsabschluss nicht nur über die maximal mögliche Bandbreite, sondern auch über die Mindestbandbreite informieren. Im Mobilfunkbereich soll nach Möglichkeit auch die durchschnittliche Bandbreite angegeben werden, hieß es. Zudem soll jeder Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Informationen zu seiner konkreten Übertragungsrate erhalten.
"Wir wollen erreichen, dass sich der Verbraucher auf einen Blick darüber informieren kann, welche Datenübertragungsrate er in seinem Vertrag vereinbart hat und welche Qualität ihm nach der Schaltung seines Anschlusses tatsächlich geliefert wird. Entscheidend ist dabei, dass er diese Informationen von seinem Telekommunikationsanbieter auf eine einfache und verständliche Art und Weise erhält und sich nicht mühevoll zusammensuchen muss", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Dazu gehört auch, dass die Provider ihre Nutzer auf Möglichkeiten hinweisen muss, wie dieser seine aktuell verfügbare Bandbreite selbst messen kann. Die Bundesnetzagentur wird dafür einen von ihr betriebenen Speedtest-Dienst zur Verfügung stellen. Laut dem Papier können die Anwender aber auch eigene Messverfahren zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sollen die Anbieter verpflichtet werden, die im jeweiligen Vertrag vereinbarte sowie die gemessene Bandbreite in einer Graphik übersichtlich darzustellen.
"Schließlich soll der Endkunde mit der Transparenz-Verordnung einen Rechtsanspruch gegenüber seinem Anbieter erhalten, die Zugangskennungen und Passwörter zur Nutzung der angebotenen Dienste zu erfahren", so der Chef der Behörde. Damit werde es den Anwendern ermöglicht, nicht nur den Router des Anbieters, sondern auch Geräte anderer Hersteller zu nutzen. "Wir stärken damit nachhaltig die freie Endgerätewahl. Außerdem können wir damit bereits kurzfristig den politischen Willen der Großen Koalition zur Digitalen Agenda in diesem Punkt umsetzen", betonte Homann.
"Wir wollen erreichen, dass sich der Verbraucher auf einen Blick darüber informieren kann, welche Datenübertragungsrate er in seinem Vertrag vereinbart hat und welche Qualität ihm nach der Schaltung seines Anschlusses tatsächlich geliefert wird. Entscheidend ist dabei, dass er diese Informationen von seinem Telekommunikationsanbieter auf eine einfache und verständliche Art und Weise erhält und sich nicht mühevoll zusammensuchen muss", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Dazu gehört auch, dass die Provider ihre Nutzer auf Möglichkeiten hinweisen muss, wie dieser seine aktuell verfügbare Bandbreite selbst messen kann. Die Bundesnetzagentur wird dafür einen von ihr betriebenen Speedtest-Dienst zur Verfügung stellen. Laut dem Papier können die Anwender aber auch eigene Messverfahren zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sollen die Anbieter verpflichtet werden, die im jeweiligen Vertrag vereinbarte sowie die gemessene Bandbreite in einer Graphik übersichtlich darzustellen.
"Schließlich soll der Endkunde mit der Transparenz-Verordnung einen Rechtsanspruch gegenüber seinem Anbieter erhalten, die Zugangskennungen und Passwörter zur Nutzung der angebotenen Dienste zu erfahren", so der Chef der Behörde. Damit werde es den Anwendern ermöglicht, nicht nur den Router des Anbieters, sondern auch Geräte anderer Hersteller zu nutzen. "Wir stärken damit nachhaltig die freie Endgerätewahl. Außerdem können wir damit bereits kurzfristig den politischen Willen der Großen Koalition zur Digitalen Agenda in diesem Punkt umsetzen", betonte Homann.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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