Kommentare sollen Leserbrief-Regeln unterliegen
Der Pressekodex gibt den Redaktionen aber auch darüber hinaus einen Leitfaden mit dem Umgang entsprechender Beiträge an die Hand. So gelten auch für diese die publizistischen Grundsätze, die im Kodex festgehalten sind. So sind die Redaktionen gehalten, über Leserbriefe auch gegenteilige Meinungen zu Wort kommen zu lassen. Dies ist in den Kommentar-Bereichen der Online-Medien ohnehin meist der Fall.
Allerdings werden so auch an die Verfasser bestimmte Ansprüche gesetzt. So gilt beispielsweise auch für Leserbriefe, dass beispielsweise diskriminierende Äußerungen zu unterlassen sind und die Unschuldsvermutung Gültigkeit hat. Entgegen der Annahme einiger Nutzer, dass es eine Form der Zensur sei, wenn die Redaktionen bestimmte Beiträge nicht zulassen, stellt der Pressekodex auch klar, dass es keinen Rechtsanspruch auf Veröffentlichung gibt.
Beim Presserat handelt es sich um eine gemeinsame Organisation von Verlagen und Gewerkschaften. Diese wacht im Rahmen einer Selbstkontrolle über die Arbeit der Presse in Deutschland und befasst sich mit der Bewertung von Beschwerden, die Verstöße gegen den Pressekodex zum Inhalt haben. In 60 Prozent der Fälle geht es dabei inzwischen um online publizierte Inhalte, erklärte Ernst. In diesem Sinne sei es erfreulich, dass inzwischen auch immer mehr Medien, die nur im Netz aktiv sind, Mitglied der Organisation werden.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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