Samsung geht gegen Händler von Ersatz-Tonern vor
Der südkoreanische Elektronikkonzern Samsung will sich sein gutes Geschäft mit Drucker-Tonern nicht von preiswerterer Konkurrenz kaputt machen lassen und geht nun gerichtlich gegen die Verkäufer solcher Produkte vor.
Vor dem Landgericht München hat das Unternehmen eine einstweilige Verfügung gegen sieben Händler erwirkt, die nachgebaute Toner vertreiben. Dabei beruft man sich seitens des Unternehmens darauf, dass die Konstruktion der Produkte durch Patente geschützt ist und deren Hersteller nicht über die nötigen Nutzungslizenzen verfügen, berichtet das Branchenmagazin Channelpartner.
Während die fraglichen Händler durch die Verfügung erst einmal nur mit einem Verkaufsverbot konfrontiert sind, sieht es für andere noch etwas finsterer aus. Denn Samsung hat weitere Anbieter auch direkt mit Klagen wegen Patentverletzungen überzogen. Samsung erklärte hierzu, dass man sich zu juristischen Schritten entschlossen hatte, nachdem man feststellte, dass eine ganze Reihe von Nachbauten im deutschen Handel im Umlauf sind.
Derzeit sind allerdings keine Unternehmen von den Klagen betroffen, die die Nachbau-Toner herstellen. Diese sind auch deutlich schwerer zu belangen. Immerhin haben sie ihren Sitz und die Produktionsanlagen in der Regel in Ländern, in denen sie kaum damit rechnen müssen, dass die Behörden die Interessen des Originalherstellers engagiert durchsetzen. Um nicht selbst zum Ziel zu werden, bleibt den Händlern somit im Grunde nicht weiter übrig, als auf eigene Faust zu überprüfen, ob die Anbieter über die nötigen Lizenzrechte verfügen.
Hier setzt sich nun auch mit Samsung eine Auseinandersetzung fort, die seit Jahren immer wieder aufflammt. Denn die Druckerhersteller geben ihre Geräte selbst meist sehr billig ab und kalkulieren dann darauf, mit den Nachfüll-Produkten ordentlich Kasse zu machen. Damit alternative Anbieter ihnen dabei keinen Strich durch die Rechnung machen, werden die Ersatzpatronen und Toner nicht nur mit Patentrechten, sondern auch technisch möglichst gut gegen Kopien oder das Nachfüllen geschützt.
Während die fraglichen Händler durch die Verfügung erst einmal nur mit einem Verkaufsverbot konfrontiert sind, sieht es für andere noch etwas finsterer aus. Denn Samsung hat weitere Anbieter auch direkt mit Klagen wegen Patentverletzungen überzogen. Samsung erklärte hierzu, dass man sich zu juristischen Schritten entschlossen hatte, nachdem man feststellte, dass eine ganze Reihe von Nachbauten im deutschen Handel im Umlauf sind.
Derzeit sind allerdings keine Unternehmen von den Klagen betroffen, die die Nachbau-Toner herstellen. Diese sind auch deutlich schwerer zu belangen. Immerhin haben sie ihren Sitz und die Produktionsanlagen in der Regel in Ländern, in denen sie kaum damit rechnen müssen, dass die Behörden die Interessen des Originalherstellers engagiert durchsetzen. Um nicht selbst zum Ziel zu werden, bleibt den Händlern somit im Grunde nicht weiter übrig, als auf eigene Faust zu überprüfen, ob die Anbieter über die nötigen Lizenzrechte verfügen.
Hier setzt sich nun auch mit Samsung eine Auseinandersetzung fort, die seit Jahren immer wieder aufflammt. Denn die Druckerhersteller geben ihre Geräte selbst meist sehr billig ab und kalkulieren dann darauf, mit den Nachfüll-Produkten ordentlich Kasse zu machen. Damit alternative Anbieter ihnen dabei keinen Strich durch die Rechnung machen, werden die Ersatzpatronen und Toner nicht nur mit Patentrechten, sondern auch technisch möglichst gut gegen Kopien oder das Nachfüllen geschützt.
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Christian Kahle
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