Harte Strafe für Teilnahme an Anonymous-DDoS
Auch eine kurze Teilnahme an einer DDoS-Attacke, die vom Aktivisten-Kollektiv Anonymous organisiert wird, kann schwerwiegende Folgen haben. Diese Erfahrung machte gerade ein Mann aus dem US-Bundesstaat Wisconsin.
Der 38-Jährige hatte sich vor einiger Zeit die so genannte "Low Orbit Ion Cannon" heruntergeladen. Dabei handelt es sich um eine Software von Anonymous, mit der zahlreiche Nutzer in einer koordinierten Aktion Anfragen an eine Webseite schicken und diese auf diesem Weg überlasten. Die Einordnung solcher Aktivitäten ist umstritten: Manche sehen darin die Online-Variante einer Sitzblockade vor einem Werkstor, andere einen kriminellen Angriff auf eine IT-Infrastruktur.
Am 28. Februar 2011 schaltete auch der nun Betroffene das Tool ein, um sich am gemeinsamen Beschuss der Webseite des Unternehmens Koch Industries zu beteiligen. Den Eignern der Firma, den Brüdern David und Charles Koch, die mit ihren Geschäften zu Millionären wurden, warf man vor, das demokratische System in Wisconsin zu unterlaufen. Sie sollen ihre wirtschaftliche Macht ausnutzen, um die Privatisierung öffentlicher Betriebe voranzutreiben und Gewerkschaften unterdrücken.
Lediglich eine gute Minute beteiligte sich der Mann an der Aktion. Dies reichte allerdings, damit eine Reihe von Datenpaketen, mit denen der Webserver geflutet wurde, zu einem Anschluss zurückzuverfolgen. Es folgte ein Verfahren wegen Computer-Sabotage. Wie das US-Justizministerium mitteilte, wurde er nun zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt wurde. Weiterhin muss er 183.000 Dollar Schadensersatz zahlen, die das Unternehmen für den Ausfall der Webseite geltend gemacht hatte.
Das Verfahren dürfte allerdings insbesondere für Koch Industries einen spürbaren Image-Schaden nach sich ziehen. Denn der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft hatten sich in dem Verfahren eigentlich schon auf einen Vergleich verständigt, bei dem der angerichtete Schaden für die Firma auf lediglich rund 5.000 Dollar taxiert wurde. Das Unternehmen beharrte jedoch auf einem harten Kurs und machte geltend, dass man immerhin für die 183.000 Dollar eine IT-Sicherheitsberatung beauftragt hatte, um die Webseite zu schützen. Dadurch kam eine gütliche Beilegung des Verfahrens gegen Auflagen nicht mehr in Frage.
Am 28. Februar 2011 schaltete auch der nun Betroffene das Tool ein, um sich am gemeinsamen Beschuss der Webseite des Unternehmens Koch Industries zu beteiligen. Den Eignern der Firma, den Brüdern David und Charles Koch, die mit ihren Geschäften zu Millionären wurden, warf man vor, das demokratische System in Wisconsin zu unterlaufen. Sie sollen ihre wirtschaftliche Macht ausnutzen, um die Privatisierung öffentlicher Betriebe voranzutreiben und Gewerkschaften unterdrücken.
Lediglich eine gute Minute beteiligte sich der Mann an der Aktion. Dies reichte allerdings, damit eine Reihe von Datenpaketen, mit denen der Webserver geflutet wurde, zu einem Anschluss zurückzuverfolgen. Es folgte ein Verfahren wegen Computer-Sabotage. Wie das US-Justizministerium mitteilte, wurde er nun zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt wurde. Weiterhin muss er 183.000 Dollar Schadensersatz zahlen, die das Unternehmen für den Ausfall der Webseite geltend gemacht hatte.
Das Verfahren dürfte allerdings insbesondere für Koch Industries einen spürbaren Image-Schaden nach sich ziehen. Denn der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft hatten sich in dem Verfahren eigentlich schon auf einen Vergleich verständigt, bei dem der angerichtete Schaden für die Firma auf lediglich rund 5.000 Dollar taxiert wurde. Das Unternehmen beharrte jedoch auf einem harten Kurs und machte geltend, dass man immerhin für die 183.000 Dollar eine IT-Sicherheitsberatung beauftragt hatte, um die Webseite zu schützen. Dadurch kam eine gütliche Beilegung des Verfahrens gegen Auflagen nicht mehr in Frage.
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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