Filehoster Hotfile könnte halbe Mrd. $ Strafe zahlen

Die Macher des bekannten Filehosters Hotfile treffen sich nächste Woche mit Anwälten der Filmindustrie vor Gericht, um über den Schadenersatz für knapp 3500 Copyright-Verstöße zu verhandeln, dieser könnte eine halbe Milliarde Dollar betragen.
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Hotfile
Der mittlerweile zwei Jahre dauernde Rechtsstreit zwischen der Motion Picture Association of America (MPAA) und Hotfile erreicht nächste Woche seinen Höhepunkt, dem Filehoster droht dabei eine Strafe von rund 517 Millionen Dollar, berichtet das Filesharing-Blog TorrentFreak (via derStandard).

Ursprünglich beanstandete die MPAA etwa 3800 Filme und Fernsehsendungen, diese Anzahl wurde aber in weiterer Folge auf 3448 Produktionen reduziert. Diese Verstöße bestreitet Hotfile nicht bzw. hat sich bereit erklärt, die Verantwortung dafür zu übernehmen. Kläger und Angeklagter haben dazu eine gemeinsame Erklärung verfasst, in dieser erklärt Hotfile, dass man für die Urheberrechtsverstöße der Nutzer mitverantwortlich sei.

Für jedes Werk auf der Liste (mit Filmen wie The Bourne Identity und The Matrix sowie TV-Serien wie Lost, Prison Break und Fringe) wird der Filehoster zwischen 750 und 150.000 Dollar zahlen müssen, über die genaue Höhe wird ein Geschworenengericht entscheiden.

Die Vereinbarung sieht außerdem vor, dass Hotfile von alternativen Verteidigungsstrategien absehen wird, zumindest was die erwähnten 3448 Fälle betrifft. Anders sieht es bei Dateien aus, die nicht Teil der aktuellen Verhandlung sind: Hier behält sich Hotfile das Recht vor, mit so genanntem "Space Shifting" zu argumentieren und beruft sich dabei auf Fair-Use-Kriterien.

Hotfile ist in der Verhandlung nicht nur in der Defensive, sondern hat auch eine juristische Angriffsmöglichkeit: Das Gericht muss nämlich auch über eine Gegenklage von Hotfile entscheiden, wonach MPAA-Mitglied Warner Bros. zahlreiche "legale" Dateien (etwa Open-Source-Software) unrechtmäßig gelöscht haben soll, nachdem das Filmstudio Zugriff auf das Hotfile-System erhalten hat.

Übrigens berichtet Ars Technica über eine Kuriosität am Rande: Während der Verhandlung dürfen nämlich Begriffe wie "Piraterie" und "Diebstahl" nicht von den Klägern verwendet werden, da diese Wörter negativ besetzt seien.
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