Amazon erhält Patent für digitalen Gebrauchthandel
Dem Online-Versandhändler wurde ein Patent gewährt, das den Weiterverkauf oder Verleih von "gebrauchten" digitalen Gütern beschreibt. Wie genau das System künftig in der Realität funktionieren soll, ist allerdings derzeit noch unklar.
Wie das Leihen von Büchern, CDs und DVDs im analogen Leben funktioniert, ist hinlänglich bekannt: Man drückt dem Freund oder Bekannten einfach das entsprechende Medium in die Hand, Ende der Geschichte. Im Falle von digitalen Medien ist die Sache aber wesentlich komplizierter und auch Patent-würdig.
Wie 'GeekWire' berichtet, wurde dem Online-Versandhausriesen Amazon nun ein Patent gewährt, das den Vorgang eines "Sekundärmarktes für digitale Objekte" beschreibt Es ist also ein System, das den Verkauf, Tausch und Verleih von Audio-Dateien, E-Books, Filmen und Apps regelt.
Das Patent, das Amazon bereits 2009 beantragt hat und das das 'United States Patent and Trademark Office' (USPTO) Ende Januar gewährt hat, deckt zahlreiche Punkte ab, die beim Transfer digitaler Medien eine Rolle spielen oder spielen könnten. Dazu gehört das Übertragen digitaler Waren von User zu User, das Festsetzen von Limits für Transfer und Nutzung, das Verrechnen einer Gebühr und zahlreiche andere Punkte, die aber naturgemäß in nicht besonders gut lesbarem Patent-Englisch geschrieben sind.
Es ist allerdings nicht zu erwarten, dass diese Verleihfunktion (die Amazon bereits in ähnlicher Form beim E-Reader Kindle betreibt) unbegrenzte Möglichkeiten zum Teilen von Medien ermöglichen wird.
Ein Kernpunkt des Patents ist nämlich der Amazon-Ansatz, bei digitalen Produkten die "Knappheit beizubehalten". Dazu gehört das Festsetzen des so genannten "Object Move Threshold" (OMT): Diese "Objekt-Bewegungs-Schwelle" kann die Anzahl der maximal möglichen "Transfers" festsetzen. Sind die maximalen Verleihvorgänge dann einmal "aufgebraucht", kann die Datei auch nicht mehr weitergegeben werden.
Siehe auch: 'Coins' - Amazon startet eigene virtuelle Währung
Wie 'GeekWire' berichtet, wurde dem Online-Versandhausriesen Amazon nun ein Patent gewährt, das den Vorgang eines "Sekundärmarktes für digitale Objekte" beschreibt Es ist also ein System, das den Verkauf, Tausch und Verleih von Audio-Dateien, E-Books, Filmen und Apps regelt.
Das Patent, das Amazon bereits 2009 beantragt hat und das das 'United States Patent and Trademark Office' (USPTO) Ende Januar gewährt hat, deckt zahlreiche Punkte ab, die beim Transfer digitaler Medien eine Rolle spielen oder spielen könnten. Dazu gehört das Übertragen digitaler Waren von User zu User, das Festsetzen von Limits für Transfer und Nutzung, das Verrechnen einer Gebühr und zahlreiche andere Punkte, die aber naturgemäß in nicht besonders gut lesbarem Patent-Englisch geschrieben sind.
Es ist allerdings nicht zu erwarten, dass diese Verleihfunktion (die Amazon bereits in ähnlicher Form beim E-Reader Kindle betreibt) unbegrenzte Möglichkeiten zum Teilen von Medien ermöglichen wird.
Ein Kernpunkt des Patents ist nämlich der Amazon-Ansatz, bei digitalen Produkten die "Knappheit beizubehalten". Dazu gehört das Festsetzen des so genannten "Object Move Threshold" (OMT): Diese "Objekt-Bewegungs-Schwelle" kann die Anzahl der maximal möglichen "Transfers" festsetzen. Sind die maximalen Verleihvorgänge dann einmal "aufgebraucht", kann die Datei auch nicht mehr weitergegeben werden.
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