BitTorrent-Tracker:
Betreiber muss 3000€ bezahlen
Eine Strafe in der Höhe von 3000 Euro muss der Betreiber eines BitTorrent-Trackers aus Lüneburg bezahlen. Im Vorfeld wurden ebenfalls in Deutschland ansässige Mittäter zu Zahlungen von 3000 beziehungsweise 1500 Euro verurteilt.
Der heute 40-jährige Mann galt laut einem Bericht der GVU als zentrale Steuerungseinheit eines Filesharing-Netzes. Um genau zu sein ist damit konkret der BitTorrent-Tracker mit dem Namen "The Independence Tracker" gemeint.
In dem mittlerweile rechtskräftigen Strafbefehl gegen den Lüneburger steht beispielsweise, dass er diesen Tracker zu gewerbsmäßigen Zwecken eingerichtet und unterhalten habe. Vielen zahlenden Kunden habe man auf diesem Wege einen Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Inhalte gegeben, so das Gericht.
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hat bereits im Jahr 2008 ein Verfahren in diesem Zusammenhang gestartet und ganz klar die Betreiber - nicht die Kunden oder Nutzer - ins Visier genommen. Bei den drei Hauptverdächtigen fanden im darauf folgenden Jahr Hausdurchsuchungen statt. In diesem Zuge wurde verschiedenes Beweismaterial sichergestellt.
Die beiden Komplizen aus Wolfenbüttel und Braunschweig wurden zu 150 Tagessätzen zu je 10 beziehungsweise 20 Euro verurteilt. Ermittelt wurde in diesem Zusammenhang über geraume Zeit von der Staatsanwaltschaft und der Polizei.
In dem mittlerweile rechtskräftigen Strafbefehl gegen den Lüneburger steht beispielsweise, dass er diesen Tracker zu gewerbsmäßigen Zwecken eingerichtet und unterhalten habe. Vielen zahlenden Kunden habe man auf diesem Wege einen Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Inhalte gegeben, so das Gericht.
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hat bereits im Jahr 2008 ein Verfahren in diesem Zusammenhang gestartet und ganz klar die Betreiber - nicht die Kunden oder Nutzer - ins Visier genommen. Bei den drei Hauptverdächtigen fanden im darauf folgenden Jahr Hausdurchsuchungen statt. In diesem Zuge wurde verschiedenes Beweismaterial sichergestellt.
Die beiden Komplizen aus Wolfenbüttel und Braunschweig wurden zu 150 Tagessätzen zu je 10 beziehungsweise 20 Euro verurteilt. Ermittelt wurde in diesem Zusammenhang über geraume Zeit von der Staatsanwaltschaft und der Polizei.
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