US-Hauptstadt: Filmen von Polizeieinsätzen ist legal
Die Polizeichefin der US-Hauptstadt Washington D.C. hat verfügt, dass Privatpersonen das Recht haben, Polizeibeamte bei Einsätzen zu filmen und zu fotografieren. Dies sei durch den ersten Verfassungszusatz abgedeckt und dürfe nicht bzw. nur in Ausnahmefällen unterbunden werden.
In einer Grundsatzverfügung hat Cathy Lanier, Polizeichefin von Washington D.C., festgestellt, dass die Öffentlichkeit das Recht habe, Polizeibeamte im Dienst zu filmen, fotografieren und/oder Tonaufnahmen durchzuführen. Das berichtet das US-Technik-Portal 'Cnet'. Lanier stellt in einem sechsseitigen Schreiben fest, dass das durch den 1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten (Meinungsfreiheit etc.) abgedeckt ist.
Die Polizeichefin führt darin genaue Richtlinien zum Umgang mit der filmenden Öffentlichkeit auf, der Grundtenor ist dabei, dass sich die Polizei damit schlichtweg abfinden müsse. Ausnahmen dürfe das Metropolitan Police Department (MPD) nur dann machen, wenn durch die Aufnahmen Einsätze behindert werden. Lanier betont, dass dies nicht nur für öffentliche Orte wie Parks gilt, sondern auch in privaten oder geschäftlichen Räumen.
Wie 'Ars Technica' schreibt, ist der Hintergrund für diese Entscheidung die Klage (bzw. die darauffolgende außergerichtliche Einigung) eines Mannes namens Jerome Vorus: Dieser hatte vor zwei Jahren in Georgetown eine Verkehrskontrolle der Polizei gefilmt und wurde von den Beamten aufgefordert, dies zu unterlassen.
Nach Angaben von Ars Technica kommen vergleichbare Aktionen in letzter Zeit immer häufiger vor (Stichwort: Kamera-Handys), so wurden US-Bürger schon für Videoaufnahmen verhaftet bzw. wurde ihnen das mobile Gerät weggenommen, um das darauf befindliche Material zu löschen.
So darf beispielsweise künftig einem Bürger (in der US-Hauptstadt) ohne richterlichen Beschluss keine Kamera weggenommen werden, Beamte dürfen die Aufnahmen auch nicht behindern. Außerdem dürfen Polizeibeamte nicht die Personalien eines Filmenden überprüfen.
Die Polizeichefin führt darin genaue Richtlinien zum Umgang mit der filmenden Öffentlichkeit auf, der Grundtenor ist dabei, dass sich die Polizei damit schlichtweg abfinden müsse. Ausnahmen dürfe das Metropolitan Police Department (MPD) nur dann machen, wenn durch die Aufnahmen Einsätze behindert werden. Lanier betont, dass dies nicht nur für öffentliche Orte wie Parks gilt, sondern auch in privaten oder geschäftlichen Räumen.
Wie 'Ars Technica' schreibt, ist der Hintergrund für diese Entscheidung die Klage (bzw. die darauffolgende außergerichtliche Einigung) eines Mannes namens Jerome Vorus: Dieser hatte vor zwei Jahren in Georgetown eine Verkehrskontrolle der Polizei gefilmt und wurde von den Beamten aufgefordert, dies zu unterlassen.
Nach Angaben von Ars Technica kommen vergleichbare Aktionen in letzter Zeit immer häufiger vor (Stichwort: Kamera-Handys), so wurden US-Bürger schon für Videoaufnahmen verhaftet bzw. wurde ihnen das mobile Gerät weggenommen, um das darauf befindliche Material zu löschen.
So darf beispielsweise künftig einem Bürger (in der US-Hauptstadt) ohne richterlichen Beschluss keine Kamera weggenommen werden, Beamte dürfen die Aufnahmen auch nicht behindern. Außerdem dürfen Polizeibeamte nicht die Personalien eines Filmenden überprüfen.
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