Megaupload: Kim Dotcom gibt Passwörter nicht her
Der Megaupload-Gründer Kim Schmitz alias Kim Dotcom fordert von den neuseeländischen Behörden Zugang zu 135 Rechnern und Festplatten, die im Zuge seiner Verhaftung beschlagnahmt worden sind. Bis es so weit ist, will er die Herausgabe der Passwörter, die nötig sind um an die verschlüsselten Daten zu gelangen, verweigern.
Wie das Filesharing-Blog 'TorrentFreak' schreibt, argumentiert Dotcom, dass auf der beschlagnahmten Hardware Daten zu finden seien, die zu seiner Verteidigung genutzt werden können. Ziel der Verteidiger-Teams ist es, die Rechtmäßigkeit jener Durchsuchungsbefehle anzufechten, die Anfang des Jahres beim Vorgehen der Behörden gegen den Megaupload-Chef zum Einsatz gekommen sind.
Dotcoms Anwalt argumentiert dabei, dass die Daten, die sich auf der zuvor erwähnten Hardware befinden, benötigt würden, um die Verteidigung richtig aufziehen zu können. Damit soll unter anderem bewiesen werden, dass das Vorgehen der Polizeikräfte "exzessiv" gewesen sei. Auf den Rechnern sollen sich nämlich die Videos der Überwachungskameras befinden, die den Vorwurf eines übertriebenen Einsatzes stützen.
Die US-Bundespolizei FBI, die an dem Einsatz der neuseeländischen Behörden beteiligt war, erhebt aber Einspruch gegen eine Herausgabe, weil die Daten darauf verschlüsselt sind. Die Passwörter will Dotcom aber nur dann hergeben, wenn ihm der Zugang dazu garantiert wird, falls nötig auch unter gerichtlicher Aufsicht.
Allerdings mussten die Megaupload-Anwälte im Zuge der nun erfolgten Anhörung erfahren, dass die Daten bereits an die US-Behörden übermittelt worden sind. Das Gericht hatte zuvor allerdings versichert, dass dies nicht ohne vorherige Warnung geschehen würde, was nun aber eben offenbar doch genau so passiert ist. Die Dotcom-Verteidigung bezeichnete die Übermittlung der Daten als "Entgleisung" und warf den Behörden vor Ort vor, die Rechte ihres Mandanten zu "unterminieren".
Die Verteidigung befürchtet nämlich ein "schmutziges Spiel" der Ankläger: Sollten die Rechner und Festplatten außer Landes und in die USA gebracht werden, wären diese außer Reichweite der neuseeländischen Gerichtsbarkeit und würden so die Verteidigung massiv behindern.
Dotcoms Anwalt argumentiert dabei, dass die Daten, die sich auf der zuvor erwähnten Hardware befinden, benötigt würden, um die Verteidigung richtig aufziehen zu können. Damit soll unter anderem bewiesen werden, dass das Vorgehen der Polizeikräfte "exzessiv" gewesen sei. Auf den Rechnern sollen sich nämlich die Videos der Überwachungskameras befinden, die den Vorwurf eines übertriebenen Einsatzes stützen.
Die US-Bundespolizei FBI, die an dem Einsatz der neuseeländischen Behörden beteiligt war, erhebt aber Einspruch gegen eine Herausgabe, weil die Daten darauf verschlüsselt sind. Die Passwörter will Dotcom aber nur dann hergeben, wenn ihm der Zugang dazu garantiert wird, falls nötig auch unter gerichtlicher Aufsicht.
Allerdings mussten die Megaupload-Anwälte im Zuge der nun erfolgten Anhörung erfahren, dass die Daten bereits an die US-Behörden übermittelt worden sind. Das Gericht hatte zuvor allerdings versichert, dass dies nicht ohne vorherige Warnung geschehen würde, was nun aber eben offenbar doch genau so passiert ist. Die Dotcom-Verteidigung bezeichnete die Übermittlung der Daten als "Entgleisung" und warf den Behörden vor Ort vor, die Rechte ihres Mandanten zu "unterminieren".
Die Verteidigung befürchtet nämlich ein "schmutziges Spiel" der Ankläger: Sollten die Rechner und Festplatten außer Landes und in die USA gebracht werden, wären diese außer Reichweite der neuseeländischen Gerichtsbarkeit und würden so die Verteidigung massiv behindern.
Thema:
Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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