Intel beendet Kartellklage ohne Schuldzuweisung
Der Chip-Hersteller Intel konnte eine Kartellklage der New Yorker Generalstaatsanwaltschaft abwenden. Diese wurde im Jahr 2009 gegen das Unternehmen eingereicht. Dabei standen Geschäftspraktiken zur Debatte, wegen denen Intel von der EU-Kommission zu einer hohen Geldstrafe verurteilt wurde.
In dem Verfahren sollte geprüft werden, ob spezielle Rabatte, die Intel PC-Herstellern gewährte, wenn sie exklusiv auf die Prozessoren des Marktführers setzen, den kleineren Konkurrenten AMD gesetzwidrig benachteiligen, gegen das Gesetz verstoßen. Auch von Bestechungen war im Zuge dessen die Rede.
Intels Chef-Anwalt Doug Melamed erklärte, dass die Geschäftspraktiken sich stets im Rahmen der Gesetzgebung bewegt hätten. Um die Klage abzuwenden zahlt Intel nun trotzdem eine Summe von 6,5 Millionen Dollar. Damit ist allerdings kein Schuldeingeständnis verbunden, hieß es in einer Pflichtmitteilung an die US-Börsenaufsicht SEC.
Der gezahlte Betrag diene demnach ausschließlich einer Deckung der Kosten, die durch das Verfahren entstanden sind. Zugeständnisse hinsichtlich seiner Verträge mit PC-Herstellern muss das Unternehmen nicht machen. Somit dürfte sich vor allem AMD als Verlierer des Vorgangs fühlen.
In der EU waren entsprechende Vorwürfe Bestandteil eines Kartellverfahrens, dass im Jahr 2009 abgeschlossen wurde. Hier wurde Intel zu einer Geldstrafe von über 1 Milliarde Dollar verurteilt. Allerdings reichten die Vorwürfe hier ein gutes Stück weiter. Sie erstreckten sich beispielsweise auch auf Exklusiv-Verträge mit großen Elektronik-Händlern. Außerdem hatte Intel infolge dessen in den USA bereits im Jahr 2010 Zugeständnisse gemacht.
Intels Chef-Anwalt Doug Melamed erklärte, dass die Geschäftspraktiken sich stets im Rahmen der Gesetzgebung bewegt hätten. Um die Klage abzuwenden zahlt Intel nun trotzdem eine Summe von 6,5 Millionen Dollar. Damit ist allerdings kein Schuldeingeständnis verbunden, hieß es in einer Pflichtmitteilung an die US-Börsenaufsicht SEC.
Der gezahlte Betrag diene demnach ausschließlich einer Deckung der Kosten, die durch das Verfahren entstanden sind. Zugeständnisse hinsichtlich seiner Verträge mit PC-Herstellern muss das Unternehmen nicht machen. Somit dürfte sich vor allem AMD als Verlierer des Vorgangs fühlen.
In der EU waren entsprechende Vorwürfe Bestandteil eines Kartellverfahrens, dass im Jahr 2009 abgeschlossen wurde. Hier wurde Intel zu einer Geldstrafe von über 1 Milliarde Dollar verurteilt. Allerdings reichten die Vorwürfe hier ein gutes Stück weiter. Sie erstreckten sich beispielsweise auch auf Exklusiv-Verträge mit großen Elektronik-Händlern. Außerdem hatte Intel infolge dessen in den USA bereits im Jahr 2010 Zugeständnisse gemacht.
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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