IT-Branche gelingt erste Einigung mit der GEMA
Der IT-Branchenverband BITKOM und die Verwertungsgesellschaft GEMA haben nach langen Verhandlungen eine Vereinbarung für Online-Musikanbieter erzielen können. Ein neuer Vertrag regelt nun die Höhe der Urhebervergütungen, die von den Betreibern von Internet-Musikportalen abgeführt werden müssen.
Die Lizenzgebühren betragen pro Musikstück nun in der Regel zwischen 6 und 9 Cent, teilten die Organisationen mit. BITKOM-Mitgliedsunternehmen erhalten außerdem einen Rabatt. "Die Einigung schafft Planungssicherheit für die Anbieter", kommentierte BITKOM-Vizepräsident Volker Smid den Vertragsabschluss.
Die Einigung bedeutet auch, dass die in der GEMA organisierten Musiker nun an Gelder kommen, die bereits seit einiger Zeit von den Musikportalen zurückgelegt werden. "Die in der Vergangenheit auf Hinterlegungskonten geleisteten Zahlungen können nun entsprechend der erzielten Einigung abgerechnet und sukzessive ausgeschüttet werden", sagte der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker.
Auch für die Kunden von Online-Musikhändlern ergeben sich Vorteile, hieß es. Sie können Songs zukünftig länger im Internet probehören. "In Download-Shops sind künftig Hörproben von 90 statt bisher 30 Sekunden möglich", so Smid.
Der neue Gesamtvertrag zwischen BITKOM und GEMA gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2002. Er umfasst auch eine Lizenzierung für Streaming-Angebote. "Einzelne Dienste, die bisher im Ausland erfolgreich sind, finden jetzt auch in Deutschland ähnliche Lizenzierungsbedingungen vor. Wir gehen deshalb davon aus, dass es künftig noch mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können", so Smid.
Rein werbefinanzierte Musikdienste und Musikvideos, wie sie beispielsweise auf YouTube angeboten werden, sind von dem Vertrag bisher noch nicht abgedeckt. Dazu werden die beiden Verbände ihre Verhandlungen weiter fortsetzen.
Die Einigung bedeutet auch, dass die in der GEMA organisierten Musiker nun an Gelder kommen, die bereits seit einiger Zeit von den Musikportalen zurückgelegt werden. "Die in der Vergangenheit auf Hinterlegungskonten geleisteten Zahlungen können nun entsprechend der erzielten Einigung abgerechnet und sukzessive ausgeschüttet werden", sagte der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker.
Auch für die Kunden von Online-Musikhändlern ergeben sich Vorteile, hieß es. Sie können Songs zukünftig länger im Internet probehören. "In Download-Shops sind künftig Hörproben von 90 statt bisher 30 Sekunden möglich", so Smid.
Der neue Gesamtvertrag zwischen BITKOM und GEMA gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2002. Er umfasst auch eine Lizenzierung für Streaming-Angebote. "Einzelne Dienste, die bisher im Ausland erfolgreich sind, finden jetzt auch in Deutschland ähnliche Lizenzierungsbedingungen vor. Wir gehen deshalb davon aus, dass es künftig noch mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können", so Smid.
Rein werbefinanzierte Musikdienste und Musikvideos, wie sie beispielsweise auf YouTube angeboten werden, sind von dem Vertrag bisher noch nicht abgedeckt. Dazu werden die beiden Verbände ihre Verhandlungen weiter fortsetzen.
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