Computermagazine werben mit verbotener Frucht
Die Musikindustrie will erneut vor den Presserat ziehen und Beschwerde gegen verschiedene Computer-Zeitschriften einreichen. Dabei geht es um reißerische Aufmacher, laut denen den Nutzern erklärt wird, wo und wie sie am besten an illegale Kopien urheberrechtlich geschützter Werke kommen.
Nach Recherchen des NDR-Medienmagazins 'Zapp' (heute Abend, 23.20 Uhr) berichten viele deutsche Magazine immer wieder detailliert und ausführlich über die verschiedensten Möglichkeiten, die den Nutzern hier zur Verfügung stehen. Offenbar als Folge des starken Konkurrenzdruckes in der Branche locken viele Publikationen ihre Leser mit Schlagzeilen wie "Filme, Musik, Software: Die verbotensten Quellen!".
In den Artikeln wird meist Schritt für Schritt beschrieben, wie man sich Daten und Dateien aus dem Internet herunterlädt, es werden oft auch die Namen von benötigten Tools und Webseiten genannt. Hinter Titeln wie "So schalten Hacker Windows illegal ohne Seriennummer frei!" in der 'PC Welt' (Ausgabe 06/2011) verbergen sich außerdem genaue Anleitungen, wie auch unerfahrene Computernutzer Kopierschutzvorrichtungen umgehen können.
Dazu werden den Lesern noch Hinweise geliefert, inwieweit sie Gefahr laufen, für ihr dubioses Handeln bestraft zu werden. "User können derzeit von der Polizei fast nie namentlich ermittelt werden!", lautet beispielsweise in der 'PC Praxis' (06/2010) die Einschätzung eines Rechtsanwaltes.
"Der Leser erfährt durch unsere Berichterstattung, dass bestimmtes Verhalten illegal ist, unabhängig davon, wie groß das Risiko ist, erwischt zu werden. Wir animieren ihn nicht, sich illegal zu verhalten", erklärte Markus Mizgalski, stellvertretender Chefredakteur bei Data Becker, dem Herausgeber der 'PC Praxis', gegenüber dem Magazin.
Etwas offener ist da schon Andreas Hentschel, stellvertretender Chefredakteur der 'Chip': "Wir spielen natürlich mit dem Reiz des Verbotenen. Den gibt es ja ganz ohne Frage. Und wenn die Leute so das Gefühl haben, 'Ah, vielleicht darf ich das gar nicht, das bewegt sich so in eine Richtung!', dann wird es auch wieder interessant. Und dann sind wir wieder bei dem Thema, wie wecke ich Neugier bei dem Leser. Wie kriege ich ihn vielleicht doch dazu, mein Heft zu kaufen?"
Florian Drücke, der Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie, will aufgrund der Erkenntnisse aus der 'Zapp'-Recherche erneut eine Beschwerde gegen einzelne Computerzeitschriften beim Presserat prüfen. "Die Journalisten sind hier an einer sehr verantwortungsvollen Stelle und adeln diese illegalen Angebote noch durch den Print-Artikel", sagte er. Der Presserat hatte schon 2006 wegen ähnlicher Berichte gegen die Computerzeitschriften 'PC Go' und 'PC Magazin' eine Rüge ausgesprochen.
In den Artikeln wird meist Schritt für Schritt beschrieben, wie man sich Daten und Dateien aus dem Internet herunterlädt, es werden oft auch die Namen von benötigten Tools und Webseiten genannt. Hinter Titeln wie "So schalten Hacker Windows illegal ohne Seriennummer frei!" in der 'PC Welt' (Ausgabe 06/2011) verbergen sich außerdem genaue Anleitungen, wie auch unerfahrene Computernutzer Kopierschutzvorrichtungen umgehen können.
Dazu werden den Lesern noch Hinweise geliefert, inwieweit sie Gefahr laufen, für ihr dubioses Handeln bestraft zu werden. "User können derzeit von der Polizei fast nie namentlich ermittelt werden!", lautet beispielsweise in der 'PC Praxis' (06/2010) die Einschätzung eines Rechtsanwaltes.
"Der Leser erfährt durch unsere Berichterstattung, dass bestimmtes Verhalten illegal ist, unabhängig davon, wie groß das Risiko ist, erwischt zu werden. Wir animieren ihn nicht, sich illegal zu verhalten", erklärte Markus Mizgalski, stellvertretender Chefredakteur bei Data Becker, dem Herausgeber der 'PC Praxis', gegenüber dem Magazin.
Etwas offener ist da schon Andreas Hentschel, stellvertretender Chefredakteur der 'Chip': "Wir spielen natürlich mit dem Reiz des Verbotenen. Den gibt es ja ganz ohne Frage. Und wenn die Leute so das Gefühl haben, 'Ah, vielleicht darf ich das gar nicht, das bewegt sich so in eine Richtung!', dann wird es auch wieder interessant. Und dann sind wir wieder bei dem Thema, wie wecke ich Neugier bei dem Leser. Wie kriege ich ihn vielleicht doch dazu, mein Heft zu kaufen?"
Florian Drücke, der Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie, will aufgrund der Erkenntnisse aus der 'Zapp'-Recherche erneut eine Beschwerde gegen einzelne Computerzeitschriften beim Presserat prüfen. "Die Journalisten sind hier an einer sehr verantwortungsvollen Stelle und adeln diese illegalen Angebote noch durch den Print-Artikel", sagte er. Der Presserat hatte schon 2006 wegen ähnlicher Berichte gegen die Computerzeitschriften 'PC Go' und 'PC Magazin' eine Rüge ausgesprochen.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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