Staatstrojaner im Bundestag:
Zoff in der Koalition
Der Bundestag befasste sich gestern im Rahmen einer aktuellen Stunde mit dem aktuellen Skandal um den Staatstrojaner. Die Unionsparteien behielten dabei ihren Kurs der Relativierung und Verharmlosung bei, während ausgerechnet vom Koalitionspartner FDP der klarste Widerspruch kam.
Um die wohl wichtigste Personalie des Tages vorwegzunehmen: Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), der Chef sämtlicher Behörden auf Bundesebene, bei denen Staatstrojaner zum Einsatz kommen, glänzte mit Abwesenheit und schickte lediglich seinen Parlamentarischen Staatssekretär Ole Schröder (CDU) zur Debatte.
Dieser wiederholte im Grunde, was von Seiten des Innenministeriums schon mehrfach verlautbart - und teils eben auch schon klar widerlegt wurde. So behauptete Schröder, beim Einsatzfeld von Trojanern zum Abhören von Internet-Telefonaten ginge es lediglich um schwere Kriminalität und Terrorismus. Allerdings ging es bei den bekannt gewordenen Fällen um ganz andere Delikte - "kleinkriminelle Anabolika-Händler" beispielsweise, wie Ulla Jelpke (Linke) ausführte.
Schröder betonte, dass der Einsatz von Trojanern zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) heute ein unverzichtbares Hilfsmittel für die Sicherheitsbehörden sei. Der Vorwurf des Chaos Computer Clubs (CCC) und anderer, dass der Bund Software einsetze, die mehr könne als Quellen-TKÜ, sei falsch: "Die Telekommunikationssoftware der Bundesbehörden macht keine Screenshots und bedient sich auch keiner Bildschirmkameras oder Mikrofone."
Am Beispiel des bayerischen Trojaners, den der Chaos Computer Club (CCC) analysierte, zeigte sich allerdings, dass zumindest einige der im Umlauf befindlichen Versionen durchaus das Potenzial haben, um weitere Funktionen erweitert zu werden. Ein solches Feature sei "besonders perfide", sagte Jimmy Schulz von der FDP-Fraktion.
Dieser ging insbesondere auch auf die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts ein, nach der auch technisch sichergestellt werden muss, dass ein Quellen-TKÜ-Trojaner ausschließlich dieser Maßnahme dienen kann und keine weitergehenden Möglichkeiten bietet. "Es scheint also besonder schwierig zu sein, einen Grundgesetz-konformen Trojaner zu programmieren. Denn es ist sehr einfach, nachzuweisen, dass eine Software eine bestimmte Fähigkeit hat. Es ist jedoch um Längen schwieriger, nachzuweisen, dass sie eine bestimmte Fähigkeit nicht hat - insbesondere, wenn man den Sourcecode nicht hat", sagte Schulz.
Er wies außerdem darauf hin, dass die VoIP-Anbieter in der Regel durchaus die Möglichkeit bieten, dass Ermittler Gespräche abhören - ebenso wie die herkömmlichen Telekommunikationsanbieter. Beim marktführenden Dienstleister - also Skype - sei dies sogar explizit in den Geschäftsbdingungen aufgeführt, die der Nutzer bestätigen muss. "Wenn es also eine Möglichkeit gibt, grundrechtsschonend und verfassungskonform eine solche Überwachung zu veranlassen, Frage ich mich, warum tun wir das dann nicht", so Schulz
Der SPD-Abgeordnete Frank Hofmann warf der Exekutive vor, gemauert zu haben. Ohne den CCC hätte man noch immer keine Erkenntnisse darüber, wie der Einsatz von Trojanern in der Praxis aussieht. Die in Bayern eingesetzte Form des Trojaners sei "nichts anderes, als eine Online-Durchsuchung durch die rechtliche Hintertür", erklärte er.
"Es hat in Deutschland wohl noch keinen Fall gegeben, in dem sich ein bayerischer Innenminister so dreist und öffentlich, vor einen meines erachtens eindeutigen Rechtsbruch gestellt hat", erklärte er. Er bezog sich damit auf Äußerungen von Joachim Herrmann. Hinsichtlich des Urteils des Landgerichtes Landshut, das die Anfertigung von Screenshots durch den Trojaner für rechtswidrig erklärte, hatte dieser gesagt, dass die bayerische Regierung hier eben eine andere Rechtsauffassung habe. Damit stellte er das politische Handeln des Staates faktisch über die Rechtssprechung von Gerichten.
Aber auch die Bunderegierung nahm Hofmann in die Verantwortung. Bundesinnenminister Friedrich mache auf ihn den Eindruck, als ob er nicht wisse, wovon er rede. "Wie sonst konnte er sich zu den Äußerungen hinreißen lassen, Screenshots oder gar das Aufzeichnen von Eingaben über die Tastatur, also das Keylogging, gehöre zum Erfassen der Telekommunikation", sagte Hofmann.
Hans-Peter Uhl, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Innenpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, bezichtigte den CCC hingegen, an einem Zerrbild zu arbeiten - "als würde der Staat sich allen Ernstes in die Computer seiner 80 Millionen Bürger einhacken." Es geht hingegen darum, dass Sicherheit auch im Internet hergestellt wird, denn die Kriminalität finde hunderttausendfach im Netz statt. "Soll der Staat sagen, das ist eben Pech, wer sich ins Internet begibt, kommt darin um?", so Uhl.
Die Darstellung des CCC sei zutiefst unwahr und voller Unterstellungen den Polizisten gegenüber. "Ich habe den Verdacht, dass (bei den nun folgenden Untersuchungen, d.R.) herauskommen wird, dass kein Polizist sich rechtswidrig verhalten hat", so Uhl, der sich zum Schluss seiner Rede noch zu der Bemerkung hinreißen ließ: "Es wäre schlimm, wenn unser Land am Schluss regiert werden würde, von Piraten und Chaoten aus dem Computerclub. Es wird reagiert von Sicherheitsbeamten, die dem Recht und dem Gesetz verpflichtet sind."
Dieser wiederholte im Grunde, was von Seiten des Innenministeriums schon mehrfach verlautbart - und teils eben auch schon klar widerlegt wurde. So behauptete Schröder, beim Einsatzfeld von Trojanern zum Abhören von Internet-Telefonaten ginge es lediglich um schwere Kriminalität und Terrorismus. Allerdings ging es bei den bekannt gewordenen Fällen um ganz andere Delikte - "kleinkriminelle Anabolika-Händler" beispielsweise, wie Ulla Jelpke (Linke) ausführte.
Schröder betonte, dass der Einsatz von Trojanern zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) heute ein unverzichtbares Hilfsmittel für die Sicherheitsbehörden sei. Der Vorwurf des Chaos Computer Clubs (CCC) und anderer, dass der Bund Software einsetze, die mehr könne als Quellen-TKÜ, sei falsch: "Die Telekommunikationssoftware der Bundesbehörden macht keine Screenshots und bedient sich auch keiner Bildschirmkameras oder Mikrofone."
Am Beispiel des bayerischen Trojaners, den der Chaos Computer Club (CCC) analysierte, zeigte sich allerdings, dass zumindest einige der im Umlauf befindlichen Versionen durchaus das Potenzial haben, um weitere Funktionen erweitert zu werden. Ein solches Feature sei "besonders perfide", sagte Jimmy Schulz von der FDP-Fraktion.
Dieser ging insbesondere auch auf die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts ein, nach der auch technisch sichergestellt werden muss, dass ein Quellen-TKÜ-Trojaner ausschließlich dieser Maßnahme dienen kann und keine weitergehenden Möglichkeiten bietet. "Es scheint also besonder schwierig zu sein, einen Grundgesetz-konformen Trojaner zu programmieren. Denn es ist sehr einfach, nachzuweisen, dass eine Software eine bestimmte Fähigkeit hat. Es ist jedoch um Längen schwieriger, nachzuweisen, dass sie eine bestimmte Fähigkeit nicht hat - insbesondere, wenn man den Sourcecode nicht hat", sagte Schulz.
Er wies außerdem darauf hin, dass die VoIP-Anbieter in der Regel durchaus die Möglichkeit bieten, dass Ermittler Gespräche abhören - ebenso wie die herkömmlichen Telekommunikationsanbieter. Beim marktführenden Dienstleister - also Skype - sei dies sogar explizit in den Geschäftsbdingungen aufgeführt, die der Nutzer bestätigen muss. "Wenn es also eine Möglichkeit gibt, grundrechtsschonend und verfassungskonform eine solche Überwachung zu veranlassen, Frage ich mich, warum tun wir das dann nicht", so Schulz
Der SPD-Abgeordnete Frank Hofmann warf der Exekutive vor, gemauert zu haben. Ohne den CCC hätte man noch immer keine Erkenntnisse darüber, wie der Einsatz von Trojanern in der Praxis aussieht. Die in Bayern eingesetzte Form des Trojaners sei "nichts anderes, als eine Online-Durchsuchung durch die rechtliche Hintertür", erklärte er.
"Es hat in Deutschland wohl noch keinen Fall gegeben, in dem sich ein bayerischer Innenminister so dreist und öffentlich, vor einen meines erachtens eindeutigen Rechtsbruch gestellt hat", erklärte er. Er bezog sich damit auf Äußerungen von Joachim Herrmann. Hinsichtlich des Urteils des Landgerichtes Landshut, das die Anfertigung von Screenshots durch den Trojaner für rechtswidrig erklärte, hatte dieser gesagt, dass die bayerische Regierung hier eben eine andere Rechtsauffassung habe. Damit stellte er das politische Handeln des Staates faktisch über die Rechtssprechung von Gerichten.
Aber auch die Bunderegierung nahm Hofmann in die Verantwortung. Bundesinnenminister Friedrich mache auf ihn den Eindruck, als ob er nicht wisse, wovon er rede. "Wie sonst konnte er sich zu den Äußerungen hinreißen lassen, Screenshots oder gar das Aufzeichnen von Eingaben über die Tastatur, also das Keylogging, gehöre zum Erfassen der Telekommunikation", sagte Hofmann.
Hans-Peter Uhl, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Innenpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, bezichtigte den CCC hingegen, an einem Zerrbild zu arbeiten - "als würde der Staat sich allen Ernstes in die Computer seiner 80 Millionen Bürger einhacken." Es geht hingegen darum, dass Sicherheit auch im Internet hergestellt wird, denn die Kriminalität finde hunderttausendfach im Netz statt. "Soll der Staat sagen, das ist eben Pech, wer sich ins Internet begibt, kommt darin um?", so Uhl.
Die Darstellung des CCC sei zutiefst unwahr und voller Unterstellungen den Polizisten gegenüber. "Ich habe den Verdacht, dass (bei den nun folgenden Untersuchungen, d.R.) herauskommen wird, dass kein Polizist sich rechtswidrig verhalten hat", so Uhl, der sich zum Schluss seiner Rede noch zu der Bemerkung hinreißen ließ: "Es wäre schlimm, wenn unser Land am Schluss regiert werden würde, von Piraten und Chaoten aus dem Computerclub. Es wird reagiert von Sicherheitsbeamten, die dem Recht und dem Gesetz verpflichtet sind."
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Christian Kahle
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