PayTV: EU-Urteil kippt exklusive Fußball-Rechte
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Urteil gefällt, dass folgenschwer für die Vermarktung der Live-Übertragung von Fußballspielen über PayTV-Sener sein dürfte. Die bisher im nationalen Rahmen vergebenen Lizenzen werden durch die Entscheidung faktisch hinfällig.
Wer in Deutschland zukünftig die Bundesliga live sehen will, darf laut dem Urteil nicht mehr darauf beschränkt werden, bei Sky oder der Deutschen Telekom ein Abo abschließen zu müssen. Er muss stattdessen die Möglichkeit haben, auch auf preiswertere Angebote eines anderen Anbieters innerhalb der EU zurückgreifen zu können.
Im Konkreten hatte der EuGH in einem Rechtsstreit zwischen der englischen Kneipenbesitzerin Karen Murphy und dem britischen PayTV-Senders BSkyB zu entscheiden. Für die Live-Übertragung der Fußballspiele der englischen Premier-League erwarb sie nämlich nicht beim heimischen Anbieter eine Lizenz, sondern beim griechischen Nova, der die Premier-League-Rechte für den griechischen Markt besaß. Da die Gaststätten-Lizenzen der PayTV-Firmen recht teuer sind, brachte ihr dies eine jährliche Ersparnis von etwa 6.000 Euro ein.
Der englische Fußball-Verband als Lizenzgeber schickte daraufhin seine Anwälte los. Immerhin wähnte man sich im Besitz eines Exklusiv-Vertrags für den britischen Markt mit BSkyB. Der Rechtsstreit zwischen der Wirtin und dem Verband zog sich seit dem Jahr 2007 hin. Nun konnte Murphy sich mit ihrer Sichtweise durchsetzen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die aktuelle Praxis den freien Handel innerhalb des EU-Binnenmarktes, wie er in den Richtlinien und Verträgen vorgesehen ist, entgegensteht. Stattdessen würden künstlich national abgeschottete Märkte aufgebaut. Dies ist rechtlich nicht haltbar, so das Urteil, dass nicht mehr angefochten werden kann.
Für die PayTV-Sender heißt es damit Abschied nehmen von der Monopolstellung, die sie in ihren Märkten jeweils innehaben. Dies dürfte dazu führen, dass die Ausrichter der Fußball-Ligen für die Zukunft ihre Lizenzpolitik verändern müssen. Die jeweiligen Profi-Clubs dürften dies in Form geringerer Einnahmen aus Fernsehgeldern zu spüren bekommen.
Im Konkreten hatte der EuGH in einem Rechtsstreit zwischen der englischen Kneipenbesitzerin Karen Murphy und dem britischen PayTV-Senders BSkyB zu entscheiden. Für die Live-Übertragung der Fußballspiele der englischen Premier-League erwarb sie nämlich nicht beim heimischen Anbieter eine Lizenz, sondern beim griechischen Nova, der die Premier-League-Rechte für den griechischen Markt besaß. Da die Gaststätten-Lizenzen der PayTV-Firmen recht teuer sind, brachte ihr dies eine jährliche Ersparnis von etwa 6.000 Euro ein.
Der englische Fußball-Verband als Lizenzgeber schickte daraufhin seine Anwälte los. Immerhin wähnte man sich im Besitz eines Exklusiv-Vertrags für den britischen Markt mit BSkyB. Der Rechtsstreit zwischen der Wirtin und dem Verband zog sich seit dem Jahr 2007 hin. Nun konnte Murphy sich mit ihrer Sichtweise durchsetzen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die aktuelle Praxis den freien Handel innerhalb des EU-Binnenmarktes, wie er in den Richtlinien und Verträgen vorgesehen ist, entgegensteht. Stattdessen würden künstlich national abgeschottete Märkte aufgebaut. Dies ist rechtlich nicht haltbar, so das Urteil, dass nicht mehr angefochten werden kann.
Für die PayTV-Sender heißt es damit Abschied nehmen von der Monopolstellung, die sie in ihren Märkten jeweils innehaben. Dies dürfte dazu führen, dass die Ausrichter der Fußball-Ligen für die Zukunft ihre Lizenzpolitik verändern müssen. Die jeweiligen Profi-Clubs dürften dies in Form geringerer Einnahmen aus Fernsehgeldern zu spüren bekommen.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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