Gericht weist Social Network Xing in die Schranken
Geklagt hatte der Personal-Dienstleister Tintschl. Laut einem Bericht der 'Nürnberger Nachrichten' störte dieser sich daran, dass Xing eine Firmenseite präsentierte, die gar nicht von dem Unternehmen angelegt wurde. Statt dessen tauchten auf dieser lediglich einige spärliche Informationen auf, die sich aus den Angaben von Mitarbeitern zusammensetzen, die sich bei dem Social Network angemeldet hatten.
Tintschl versuchte nun schon seit Mitte 2009 die Firmenseite aus dem Netz zu bekommen, da man einerseits befürchtete, die automatisch zusammengestellte Seite sei eher schädlich für das Image, andererseits aber auch nicht zwangsweise Mitglied bei Xing werden wollte. Weiterhin wollte man auch nicht den Weg gehen, den Mitarbeitern die Mitgliedschaft auf der Plattform zu untersagen.
Auf E-Mails reagierten die Betreiber des Social Networks aber nicht und auch eine Abmahnung half nicht weiter. Deshalb ging der Fall vor Gericht. Tintschl bekam Recht und Xing muss 2.500 Euro zahlen - sowie weitere 6.000 Euro, falls noch einmal etwas ohne Einwilligung des Unternehmens veröffentlicht wird.
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