Datenschutz-Selbstverpflichtung bei RFID-Einsatz
Dieser war von europäischen RFID-Anbietern und -Nutzern sowie Forschern und Datenschützern erarbeitet worden. Auf Basis des Rahmenwerks verpflichten sich die Unternehmen, beim Einsatz von RFID-Anwendungen künftig ein so genanntes Privacy Impact Assessment (PIA) zu erstellen. Dieses wird den Datenschutzbehörden mindestens sechs Wochen vor der Markteinführung einer neuen Anwendung übermittelt.
"Künftig werden Unternehmen früh für besondere Transparenz gegenüber den Datenschutzbehörden und für besonderen Schutz gegenüber Privatverbrauchern sorgen, wenn RFID-Technologien eingeführt werden", sagte BITKOM-Vizepräsident Heinz Paul Bonn heute bei der Unterzeichnung des Rahmenwerks.
Datenschutzrechtliche Bedenken seien eines der Hemmnisse auf dem Weg zum breiten Einsatz RFID-gestützter Anwendungen gewesen, so Bonn. Immerhin würde die Integration der per Funk auslesbaren Chips es Händlern beispielsweise ermöglichen, nachzuvollziehen, welche Produkte ein Kunde in zuvor besuchten Geschäften gekauft hat. So ließen sich Bewegungs- und Interessenprofile erstellen und ausnutzen.
Die Industrie setzt mit der Selbstverpflichtung die RFID-Datenschutzempfehlung der EU-Kommission vom Mai 2009 um: Laut EU müssen RFID-Anwender prüfen, ob und inwieweit personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden. Gemäß dieser Empfehlung hatte die Industrie das vorliegende Rahmenwerk als Richtlinie für eine Datenschutz-Folgenabschätzung erstellt.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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