Wikileaks-Gründer will gegen Haftbefehl vorgehen
Wegen Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Nötigung laufen aktuell Ermittlungen gegen den Gründer der Whistelblowing-Plattform. Den Angaben der Staatsanwältin Marianne Ny zufolge wurde der zugehörige Haftbefehl erlassen, um Assange zu diesen Vorwürfen befragen zu können.
Assange selbst hat sich ebenfalls zu den Vorwürfen geäußert und diese zurückgewiesen. In seinen Augen handelt es sich dabei um einen Komplott, der vom US-amerikanischen Verteidigungsministerium gesteuert werde, berichtet 'derStandard'.
Kurz nach dem Beginn der Ermittlungen gegen den Gründer von Wikileaks beantragte er eine dauerhafte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in Schweden. Diese wurde allerdings abgelehnt.
Seinen eigenen Angaben zufolge könne er mittlerweile nur noch in der Schweiz, in Island und auf Kuba ungehindert seinen Tätigkeiten nachgehen.
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