Zugriff auf ungesicherte WLANs bleibt legal
Die zuständige Staatsanwaltschaft hatte versucht, die Entscheidung anzufechten. Allerdings konnte das Gericht keine Verstöße gegen die Telekommunikations- und Datenschutzvorschriften noch gegen das Strafgesetzbuch erkennen, berichtete die 'Freie Presse'.
Die Entscheidung wurde damit begründet, dass bei dem Zugriff auf ein ungesichertes Netzwerk keine personenbezogenen Daten abgerufen werden, noch die Strafbestände des Computerbetrugs oder der Erschleichung von Leistungen erfüllt seien.
Im verhandelten Fall hatte der Betreiber eines ungesicherten WLANs einen Nutzer bei der Polizei angezeigt, nachdem dieser sich bei ihm einwählte. In erster Instanz wurde der User noch verurteilt, nach einem Einspruch gegen die Entscheidung revidierte das Gericht seine Entscheidung allerdings.
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Christian Kahle
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