YouTube und GEMA: Landgericht vertagt das Urteil

Wirtschaft & Firmen Informationen des 'Handelsblatts' zufolge hat das Landgericht Hamburg das ausstehende Urteil im Rechtsstreit zwischen der Videoplattform YouTube und der Verwertungsgesellschaft GEMA auf Ende August dieses Jahres vertagt. Am heutigen Freitag hat diesbezüglich eine mündliche Anhörung stattgefunden. Eine Entscheidung blieb allerdings aus. Mit der Urteilsverkündigung ist erst am 27. August dieses Jahres zu rechnen.

Dabei geht es um die exemplarische Sperrung von über 600 Musikvideos. Ursprünglich wurde dieses Vorhaben von einem Zusammenschluss aus mehreren europäischen Verwertungsgesellschaften angestrengt.

Sollte der Sperrung stattgegeben werden, so könnte die GEMA die Sperrung von zehntausenden Videos verlangen, berichtet das Blatt. Überdies steht die Frage im Raum, wer für die Sperrung an sich verantwortlich ist. In diesem Zusammenhang gehen die Meinungen stark auseinander.

Geht es nach der GEMA, so sind die Betreiber der Videoplattform dafür verantwortlich, die angebotenen Inhalte automatisch und noch vor der Veröffentlichung automatisch auf mögliche Urheberrechtsverletzungen zu prüfen.

Eine ganz andere Haltung legt hingegen Google an den Tag. Die Rechteinhaber selbst sollen mit dem zur Verfügung gestellten Tool "Content-ID" die Inhalte unter die Lupe nehmen, heißt es vom US-amerikanischen Internetkonzern.
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