Wikileaks-Gründer: Haftbefehl wurde aufgehoben
Diese Information hat der Anwalt Björn Hurtig angeblich direkt von der Stockholmer Staatsanwaltschaft erhalten. Infolgedessen ist der Wikileaks-Gründer nun berechtigt, Schweden zu verlassen. Die Justiz ermittelt allerdings auch weiterhin gegen Assange.
In diesem Zusammenhang wollte sich der 39-jährige Australier nicht näher äußern. Vor einiger Zeit sagte er, dass er das Opfer eines "persönlichen Rachefeldzugs" sei.
Der abgekartete Fall sei möglicherweise von den beschuldigenden Frauen und von der schwedischen Boulevardpresse inszeniert worden, vermutete er.
Um seine Unschuld beweisen zu können, will der Gründer von Wikileaks auch weiterhin in Schweden bleiben, berichtet die Nachrichtenagentur 'AFP'. Ein konkreter Termin für eine Anhörung steht bisweilen noch nicht fest.
Ursprünglich hat die schwedische Polizei die Ermittlungen gegen Julian Assange Ende August dieses Jahres eingeleitet. Von einer Frau wurde der Wikileaks-Gründer der Vergewaltigung bezichtigt. Eine weitere Frau warf ihm Belästigung vor.
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