Erneute Ermittlungen gegen den Wikileaks-Gründer
In der Aussendung teilte Ny auch den Grund für diese Entscheidung mit. Eine der beiden Frauen, die Assange wegen Belästigung und Vergewaltigung angeklagt hatte, habe Einspruch dagegen eingelegt, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen diesbezüglich nicht fortsetzen möchte.
Aus diesem Grund wurde die aktuell laufende Untersuchung wegen Belästigung gegen den Wikileaks-Gründer auf "Sexuelle Belästigung und Nötigung" hochgestuft. Belästigung an sich stellt laut dem schwedischen Gesetz kein Sexualverbrechen dar, heißt es.
Angeblich sei es nicht untypisch, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ansichten mehrfach ändert, sagte die Staatsanwältin. Insbesondere soll dies der Fall sein, wenn es um Angelegenheiten im Zusammenhang mit Sexualverbrechen gehe, so ein Bericht von 'Futurezone'.
Im Hinblick auf die erhobenen Belästigungsvorwürfe wurde Assange am gestrigen Dienstag von den Behörden vernommen. Den Angaben seines Anwalts zufolge verlief die Befragung sehr gut. Gestern ging er davon aus, dass die Anschuldigungen von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen werden.
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