Gesetz: Großbritannien bekommt Internetsperren
Wer gegen das Copyright verstößt, muss zukünftig mit abgestuften technischen Gegenmaßnahmen rechnen. Angefangen bei mehreren Verwarnung bis hin zum Drosseln der Geschwindigkeit und zeitweisen Sperren der gesamten Leitung ist alles möglich.
Für viel Kritik sorgte bereits im Vorfeld der Teil des neuen Gesetzes, der das Thema Websperren behandelt. Auf gerichtliche Anordnungen können auf Basis von Artikel 8 des Digital Economy Bill einzelne Websites blockiert werden. Als Grund muss eine Urheberrechtsverletzung oder eine schädliche Auswirkung auf Unternehmen oder Verbraucher vorliegen. Allerdings wird dieser Teil des Gesetzes nach den Neuwahlen im Mai nochmals geprüft.
Damit das Gesetz rechtskräftig wird, muss noch Königin Elisabeth II. ihre Unterschrift leisten. Zuvor wird das Digital Economy Bill noch im Oberhaus behandelt. Dies gilt aber lediglich als Formsache.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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