iPod rückwärts: Apple verliert Rechtsstreit um Namen

Recht, Politik & EU Das markant kleingeschriebene 'i' in einem Produktnamen gehört nicht Apple allein. Das Unternehmen verlor jetzt einen Rechtsstreit um Notebook-Zubehör mit der Bezeichnung "DOPi" - iPOD rückwärts. In der Klage erklärte Apple, dass "DOPi" eine täuschende Ähnlichkeit mit eigenen Produkten aufweist, allerdings nur die Bezeichnung. Vor allem am bewusst kleingeschriebenen 'i' hat sich Apple gestört, nutzt man es schließlich bereits seit Jahren für Produkte wie das iPhone, iPad, iPod und iMac.

Das Verfahren, welches in Australien ausgetragen wurde, ging zu Lasten von Apple aus. Das Markenamt urteilte, dass man das 'i' nicht schützen kann. Laut einem Bericht des 'Sydney Morning Herald' konnte Apple das Gericht nicht davon überzeugen, dass die Kunden bei "DOPi" sofort an den iPod denken.

Als Sieger geht das australische Unternehmen Wholesale Central hervor, dass Taschen für Notebooks, MP3-Player, Handys und andere elektronische Gadgets anbietet. "DOPi" steht dabei für "Digital Options and Personalised Items".
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