FBI-Datenabfragen: Post-it ersetzt Richterverfügung
Der nun vorliegende, 289 Seiten starke Bericht, bringt aber zutage, wie lax wirklich mit den rechtlichen Grundlagen umgegangen wurde. Demnach griffen Ermittler nicht nur über ihre speziellen Schnittstellen auf die Datenbanken der Unternehmen zu, ohne, dass eine richterliche Verfügung existierte.
Bei den Mitarbeitern einiger Netzbetreiber fanden sie zusätzlich willfährige Helfer. Diesen genügte eine mündliche Nachfrage und in manchen Fällen sogar eine kurze handschriftliche Notiz auf einem Post-it-Aufkleber, um die Kundendaten zusammenzustellen und an das FBI zu übermitteln.
Selbst wenn amtliche Formulare zum Einsatz kamen, wurde dies oft nicht dokumentiert oder eine Kopie in die Ermittlungs-Akten gelegt. Hier waren wiederum einige Mitarbeiter von Telekommunikationsunternehmen so hilfsbereit, die Formblätter gleich selbst auszufüllen.
Laut dem Bericht der Untersuchungskommission handelten sie dabei nicht einmal in böser Absicht. Mehrere Befragte hätten angegeben, dass die jeweiligen FBI-Ermittler bei den Anfragen stets den Eindruck machten, dass es gerade um ein drängendes Problem für die nationale Sicherheit gehe. Die Beschäftigten wollten letztlich nicht daran schuld sein, dass durch ihr beharren auf die rechtlichen Vorschriften letztlich vielleicht sogar Menschenleben gefährdet würden.
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Christian Kahle
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