EU-Parlament knickt in Three Strikes-Debatte ein
Der Antrag sollte eine Regelung verankern, nach der Nutzern der Internet-Zugang nur dann wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen abgeschaltet werden darf, wenn dem ein Richter zustimmte. Die Regierungen aus Frankreich und Großbritannien setzten sich über den EU-Rat aber für weitaus einfachere Sperrmöglichkeiten ein.
In zwei Lesungen hatten sich zuvor noch bis zu 88 Prozent der Abgeordneten für die Festsetzung des Richtervorbehalts ausgesprochen. Im Anschluss an die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss wurde der neue Vorschlag des EU-Parlaments allerdings ohne eine solche Regelung verabschiedet.
Damit machten nun zumindest die europäischen Abgeordneten den Weg für recht massive Einschränkungen des Rechts auf einen Zugang zum Internet frei. "Letztlich zeigte sich das Parlament nicht mutig genug, dem Druck aus dem Rat zu widerstehen und die Freiheit der Bürger zu schützen", sagte Jérémie Zimmermann, Sprecher der Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net.
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