Sachsen: Mit dem Bundestrojaner VoIP abhören?
So heißt es in dem 57 Seiten umfassenden Papier (PDF), dass die bestehenden Eingriffsmöglichkeiten bei der Telefonüberwachung auch auf die Internet-Telefonie ausgedehnt werden sollen. Dabei handelt es sich um die so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung.
Um Internet-Telefonate abhören zu können, muss man direkt auf den Rechner des Verdächtigen zugreifen, da die Gespräche nur verschlüsselt übertragen werden. Man muss das Gespräch also abhören, bevor es von einer Software kryptisch verpackt wird. Die dazu notwendige Technik kann mit den heimlichen Online-Durchsuchungen verglichen werden.
Allerdings darf bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung ausschließlich auf laufende Verbindungen zugegriffen werden, nicht auf den Festplatteninhalt. Zudem haben sich die Liberalen bisher gegen einen verdeckten Zugriff auf IT-Systeme ausgesprochen.
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Michael Diestelberg
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