Veoh gewinnt Rechtsstreit gegen Universal Music
Universal Music warf dem Video-Portal Veoh vor, mit den angebotenen Diensten Urheberrechtsverletzungen zu begünstigen. Die Betreiber von Veoh konnten vor Gericht allerdings beweisen, dass entsprechend geschützte Inhalte nach einer eingegangenen Beschwerde seitens der Rechteinhaber umgehend aus dem Angebot
entfernt werden.
Folglich könne man Veoh nach dem "Digital Millennium Copyright Act" (DMCA) nicht für die von Benutzern hochgeladenen Inhalte verantwortlich machen, hieß es.
Mit einer ganz anderen Haltung blickt man im Hause Universal Music auf dieses Urteil, so die LA Times. Ein zugehöriger Anwalt des Plattenlabels teilt mit, in Berufung gehen zu wollen. Abgesehen davon sei das Urteil seiner Meinung nach als falsch einzustufen.
Dabei ist Universal nicht das erste Unternehmen, welches gegen Veoh rechtliche Schritte eingelegt hat. Im Jahre 2008 klagte ein Anbieter von pornografischen Inhalten wegen Verletzungen des Urheberrechts.
Auch in diesem Fall ging Veoh als Sieger aus dem Rechtsstreit hervor. Damals hieß es, man könne die Betreiber nicht dazu verpflichten, alle Uploads der Benutzer vor der eigentlichen Veröffentlichung zu überprüfen.
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