Filesharing: Gerichtsverfahren live im Internet
So gab die Richterin Nancy Gertner dem Antrag des Angeklagten Joel Tenenbaum statt. Dem 25-jährigen Studenten der Boston University wird eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Es handelt sich um eines von vielen Verfahren, die von der US-Musikindustrie angestrebt wurden. Vertreten wird er vom Harvard-Professor Charles Nesson sowie einem Team von Jura-Studenten.
Bereits im Dezember 2008 wurde die Live-Übertragung des Verfahrens beantragt - am gestrigen Mittwoch gab die Richterin dem Antrag statt. In der Begründung heißt es, dass es in diesem Fall in vielerlei Hinsicht um die so genannte Internet-Generation geht. Diese ist mit dem Internet aufgewachsen und informiert sich angeblich ausschließlich über das Internet. Außerdem hat der Fall im Netz bereits Aufmerksamkeit erregt.
Das klagende Musik-Label hatte versucht, die Übertragung mit einem Gegenantrag zu verhindern. Auch dazu bezog Richterin Gertner Stellung. Demnach findet sie die Gegenwehr "merkwürdig", da die Musikindustrie in vergleichbaren Fällen immer auf den Publicity-Faktor sowie das Abschreckungspotenzial gesetzt hat.
Mit dem Antrag des Angeklagten sollte eigentlich eine Übertragung aller Verhandlungen erreicht werden, jedoch erlaubte Gertner lediglich die Übertragung der Anhörung am 22. Januar. Den Live-Stream wird das Unternehmen CVN realisieren. Er wird auf der Webseite des von Nesson geleiteten Berkman Center for Internet and Society eingebunden. Für die Kosten kommt die Universität des Angeklagten auf.
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