Millionen Schadenersatz wegen World of Warcraft-Bot
Blizzard hatte schon im Juli 2008 in einer ersten Instanz gegen die Firma MDY Industries erfolgreich prozessiert. Der Spielehersteller hatte MDY verklagt, weil man der keinen Firma vorwarf, mit dem Bot gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Der "Glider" genannte Bot ermöglicht die Automatisierung von sich häufig wiederholenden Aufgaben in "World of Warcraft".
Im Juli hatte ein US-Bezirksrichter entschieden, dass die Software, deren Name inzwischen MMOGlider lautet, gegen die Nutzungsbedingungen von World of Warcraft verstößt. Das Programm wurde von Michael Donnelly, Gründer von MDY, entwickelt und soll bisher heute über 100.000 Mal zum Preis von 25 US-Dollar verkauft worden sein.
Noch ist das Verfahren aber nicht abgeschlossen. MDY konnte einige Klagepunkte abwehren, wogegen Blizzard nun Widerspruch einlegen könnte, um so eine Verdopplung bzw. Verdreifachung der Schadenersatzsumme zu erreichen. Im Januar 2009 müssen weitere Streitpunkte erneut vor Gericht geklärt werden.
Dann geht es unter anderem darum, ob MDY gegen den Digital Millenium Copyright Act (DMCA), das seit einigen Jahren deutlich verschärfte Urheberrechtsgesetzt der USA, verstoßen hat, und ob er die Schadenersatzsumme aus seiner eigenen Tasche zahlen muss.
Im Juli hatte ein US-Bezirksrichter entschieden, dass die Software, deren Name inzwischen MMOGlider lautet, gegen die Nutzungsbedingungen von World of Warcraft verstößt. Das Programm wurde von Michael Donnelly, Gründer von MDY, entwickelt und soll bisher heute über 100.000 Mal zum Preis von 25 US-Dollar verkauft worden sein.
Noch ist das Verfahren aber nicht abgeschlossen. MDY konnte einige Klagepunkte abwehren, wogegen Blizzard nun Widerspruch einlegen könnte, um so eine Verdopplung bzw. Verdreifachung der Schadenersatzsumme zu erreichen. Im Januar 2009 müssen weitere Streitpunkte erneut vor Gericht geklärt werden.
Dann geht es unter anderem darum, ob MDY gegen den Digital Millenium Copyright Act (DMCA), das seit einigen Jahren deutlich verschärfte Urheberrechtsgesetzt der USA, verstoßen hat, und ob er die Schadenersatzsumme aus seiner eigenen Tasche zahlen muss.
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