Unerlaubte Werbeanrufe werden härter bestraft
Verstöße dagegen können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Das 14-tägige Widerrufsrecht soll nun außerdem auch bei Verträgen über Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie Lotterien gelten, wenn diese telefonisch abgeschlossen wurden.
Langfristige Verträge - etwa ein Wechsel des Telefonvertrags - sollen darüber hinaus erst gültig werden, wenn der Kunde den Wechsel schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Die Neuregelung muss jetzt noch von den entsprechenden Bundesgremien verabschiedet werden.
Der Branchenverband BITKOM hat die neuen Regeln grundsätzlich begrüßt. "Es ist gut, dass dem Missbrauch von Telefonwerbung ein Riegel vorgeschoben wird. Wir müssen erreichen, dass Telefonanrufe als Marketing- und Serviceinstrument nicht durch schwarze Schafe in Verruf geraten", sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder
Eine weitere Verschärfung über diese Punkte hinaus lehnt der Verband allerdings ab. "Es darf nicht so weit kommen, dass alle telefonischen Bestellungen zunächst unwirksam sind, bis sie schriftlich bestätigt werden", so Rohleder. Das 14-tägige Widerrufsrecht reiche in der Regel aus.
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Christian Kahle
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