AdWords: Google soll Werbekunden übervorteilen
Bei der Schaltung von Werbung für seine Kanzlei sei ihm inzwischen ein Schaden von 136,11 Dollar entstanden, erläutert er in der Klageschrift. Das Problem: Google unterbindet es nicht, dass Betreiber von Web-Seiten die Anzeigen auch in Fehler-Meldungen und Seiten, die ohne Inhalte hinter einer geparkten Domain liegen, einbinden.
Insgesamt kamen von diesen Fehlplatzierungen inzwischen 693 Klicks, für die er jeweils einen bestimmten Betrag an den Suchmaschinenbetreiber abführen muss. Während herkömmliche, im Rahmen von entsprechenden Inhalten ausgelieferte Anzeigen durchaus zu geschäftlich nutzbaren Kontakten führen, ist dies bei Klicks, die von Fehlerseiten ausgehen, nie der Fall, so Levitte.
16,2 Prozent aller Besucher, die im Rahmen der Werbekampagne auf die Seite der Kanzlei kamen, wurden von solchen Seiten weitergeleitet und brachten keinerlei Nutzen. Durch die Auslieferung der Anzeigen auf solche Web-Seiten verschaffe sich Google einen geschäftlichen Vorteil zum Schaden seines Kunden, führte Levitte aus.
Die Klage reichte er beim Bezirksgericht in San Jose im US-Bundesstaat Kalifornien als Sammelklage ein. Weitere Kunden, die in dieser Form geschädigt wurden, können sich demnach anschließen. Levitte fordert Schadensersatz und eine Umstellung der Richtlinien für die Einbindung von AdWords-Anzeigen.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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