Urteil: Arcor muss YouPorn nicht mehr sperren
Hintergrund: Das Unternehmen Kirchberg Logistik als Betreiber der Online-Videothek sexyfilms.de hatte geklagt, da der Provider den Zugriff auf Internetportale ermöglicht, die sich nicht an die deutschen Jugendschutzbestimmungen halten. Im Oktober 2007 wurde Arcor verpflichtet, den Zugriff auf YouPorn zu sperren.
Am 8. Februar entschied nun das Landgericht Frankfurt am Main, dass Arcor als Provider nicht für die Inhalte von Webseiten zur Verantwortung gezogen werden kann und hob damit die einstweilige Verfügung auf. Die Richter schlossen sich einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 22. Januar 2008 an. Die Huch Medien GmbH klagte damals gegen Arcor, da der Provider den Zugriff auf die Suchmaschine Google ermöglicht. Darüber werden pornografische Inhalte verbreitet, die gegen den deutschen Jugendschutz verstoßen.
Bereits am 22. Februar hat Arcor auf das Urteil reagiert und die Sperrung von YouPorn aufgehoben, veröffentlichte damals allerdings keine Pressemitteilung. Das Videoportal wurde über einen DNS-Filter gesperrt, der leicht zu umgehen war.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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