Auch Gewaltspiele landen in Zukunft auf dem Index

Spiele Das Bundeskabinett hat heute eine Reihe von Änderungen des Jugendschutzgesetzes beschlossen, die zu einem besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor für sie ungeeigneten Computer- und Videospielen bewirken sollen. Die Pläne sind Teil eines Sofort- programms von Familienministerin Ursula von der Leyen. Die Gesetzesänderung sieht unter anderem vor, dass der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien künftig auch um Titel erweitert wird, die Gewaltdarstellungen enthalten. Konkret sollen nun auch Spiele und andere Medien auf dem Index landen, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt, beinhalten, die das Geschehen beherrschen".

Auch bei den Kriterien für eine Indizierung sollen Gewaltdarstellungen künftig Berücksichtigung finden. Dazu werden die entsprechenden Vorgaben erweitert und konkreter gestaltet, um deutlich zu machen, dass Medien mit Gewaltdarstellungen als Selbstzweck oder zur Selbstjustiz als jugendgefährdend einzustufen sind und deshalb indiziert werden sollten.

Landet ein Spiel oder ein anderes Medium auf dem Index für jugendgefährdender Titel der Bundesprüfstelle, darf es nicht mehr öffentlich beworben oder angeboten und nur noch an volljährige Personen abgegeben werden. Der Verkauf bleibt aber dennoch erlaubt. Mit den nun beschlossenen Gesetzesänderungen soll auch die Alterskennzeichnung von Spielen & Co verbessert werden.

So werden nun konkrete Vorgaben für die Größe und Positionierung der Altersfreigaben von FSK oder USK auf Trägermedien und deren Verpackungen festgelegt. Das Zeichen für die Altersfreigabe muss künftig links unten auf der Vorderseite der Verpackung angebracht sein und eine Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern haben, so die Vorgabe. Auf dem Trägermedium muss ebenfalls eine Kennzeichnung vorhanden sein, die mindestens 250 Quadratmillimeter groß sein muss.

Bisher fallen die Alterskennzeichnungen teilweise sehr klein aus, bemängelte Familienministerin von der Leyen. In einigen Fällen müsse deshalb eine Lupe zum Einsatz kommen.
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