Vista: Vergünstigte Angebote für 'Opfer von Piraterie'
Als Ersatz halten dafür die von Windows XP schon länger bekannten Erinnerungsmeldungen und Aktivierungshinweise Einzug, die durch stündlich erzwungene Änderungen am Desktop-Hintergrund ergänzt werden. Microsoft setzt also auf eine "Nerv-Taktik", statt Funktionen abzuschalten.
Gleichzeitig führt das Unternehmen auch die Möglichkeit ein, eine rechtmäßige Lizenz für Windows Vista zu erwerben, wenn das System die Echtheitsprüfung verfehlt und die Warnhinweise angezeigt werden. Dabei werden wie schon im Fall von XP günstigere Preise fällig, als beim Kauf einer regulären Retail-Version.
Während dies in Deutschland angesichts der ohnehin vergleichsweise niedrigen OEM-Preise kaum ins Gewicht fällt, wird Vista auf diese Weise für US-Kunden praktisch zum Schnäppchen. Statt zum Beispiel für Windows Vista Ultimate im Handel rund 400 US-Dollar investieren zu müssen, werden beim Kauf als "Opfer von Piraterie" künftig lediglich knapp 200 US-Dollar fällig.
Voraussetzung ist allerdings wie bisher, dass der Kunde nachweist, dass er Windows Vista bisher ohne sein Wissen illegal eingesetzt hat. Es kann also vorkommen, dass der Kunde letztenendes zwei Mal zahlen muss, wenn er zuvor für eine illegale Kopie des Betriebssystems gezahlt hat.
Dies dürfte auch der Grund für die günstigen Preise sein, die Microsoft den "Piraten" für den Kauf einer Originallizenz anbietet. Außerdem dürfte es sich um eine OEM-Version handeln, die nicht in der beim Retail-Paket üblichen aufwendigen Verpackung daher kommt.
Microsoft gibt den Kunden allerdings die Möglichkeit, von einer günstigeren Vista-Variante auf eine teurere Version aufzusteigen. Hat der Kunde also zum Beispiel eine illegale Version von Windows Vista Home Basic, kann er im Rahmen des WGA-Angebots dennoch günstiger auf Windows Vista Ultimate wechseln.
Wer nun hofft, sich eine illegale Version von Windows Vista aus dem Internet herunterladen, diese installieren und dann das vergünstigte Angebot für Piraterie-Opfer in Anspruch nehmen zu können, der irrt allerdings. Wie erwähnt muss nachgewiesen, dass man Opfer eines Betrugs geworden ist.
Gleichzeitig führt das Unternehmen auch die Möglichkeit ein, eine rechtmäßige Lizenz für Windows Vista zu erwerben, wenn das System die Echtheitsprüfung verfehlt und die Warnhinweise angezeigt werden. Dabei werden wie schon im Fall von XP günstigere Preise fällig, als beim Kauf einer regulären Retail-Version.
Während dies in Deutschland angesichts der ohnehin vergleichsweise niedrigen OEM-Preise kaum ins Gewicht fällt, wird Vista auf diese Weise für US-Kunden praktisch zum Schnäppchen. Statt zum Beispiel für Windows Vista Ultimate im Handel rund 400 US-Dollar investieren zu müssen, werden beim Kauf als "Opfer von Piraterie" künftig lediglich knapp 200 US-Dollar fällig.
Edition | Preis für Piraterie-Opfer | Straßenpreis (ca.) | Differenz (ca.) |
Basic | $89 | $200 | $111 |
Premium | $119 | $240 | $121 |
Business | $149 | $300 | $151 |
Ultimate | $199 | $400 | $201 |
Voraussetzung ist allerdings wie bisher, dass der Kunde nachweist, dass er Windows Vista bisher ohne sein Wissen illegal eingesetzt hat. Es kann also vorkommen, dass der Kunde letztenendes zwei Mal zahlen muss, wenn er zuvor für eine illegale Kopie des Betriebssystems gezahlt hat.
Dies dürfte auch der Grund für die günstigen Preise sein, die Microsoft den "Piraten" für den Kauf einer Originallizenz anbietet. Außerdem dürfte es sich um eine OEM-Version handeln, die nicht in der beim Retail-Paket üblichen aufwendigen Verpackung daher kommt.
Microsoft gibt den Kunden allerdings die Möglichkeit, von einer günstigeren Vista-Variante auf eine teurere Version aufzusteigen. Hat der Kunde also zum Beispiel eine illegale Version von Windows Vista Home Basic, kann er im Rahmen des WGA-Angebots dennoch günstiger auf Windows Vista Ultimate wechseln.
Wer nun hofft, sich eine illegale Version von Windows Vista aus dem Internet herunterladen, diese installieren und dann das vergünstigte Angebot für Piraterie-Opfer in Anspruch nehmen zu können, der irrt allerdings. Wie erwähnt muss nachgewiesen, dass man Opfer eines Betrugs geworden ist.
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