Telekom speichert IP-Adressen nur noch sieben Tage
Bisher sollen die T-Com und Arcor mit der Umstellung begonnen haben. Alle Anfragen von Strafverfolgern, die sich auf Daten beziehen, die älter als sieben Tage sind, laufen ins Leere. Ein Sprecher der T-Com bestätigte dies inzwischen: "Die T-Com wird ihre Praxis zur Speicherung von IP-Adressen dahingehend ändern, dass IP-Adressen künftig statt 80 Tage nur noch sieben Tage gespeichert werden."
Der Grund für diese Änderung dürfte der Ausgang eines Rechtstreits aus dem Jahre 2003 sein. Holger Voss wurde aufgrund eines Forenbeitrags verklagt. Nachdem er in diesem Fall gewonnen hatte, klagte er gegen seinen Provider T-Online, der seine Verbindungsdaten entgegen den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes über einen Zeitraum von 80 Tagen abgespeichert und der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt hatte. Er argumentierte, dass dies nicht nötig sei, da er per Flatrate im Internet surfe. Zum Schluss siegte er damit vor dem Bundesgerichtshof.
"Die Konsequenz dieser neuen Praxis ist, dass sogar große Ermittlungsverfahren scheitern können. Für uns ist das sehr problematisch, Betrügen im Internet wird nun leichter", sagte der Osnabrücker Staatsanwalt und Sonderdezernent für Internet-Kriminalität Jürgen Lewandrowski.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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