Immer mehr Zeitschriften mit Raubkopier-Anleitungen

Die Computerzeitschriftn PCgo und PC Magazin mussten sich kürzlich einer "Strafe" des Deutschen Presserates unterziehen. Sie hatten bereits 2006 unterschiedliche Artikel abgedruckt, die einer Anleitung zum Anfertigen von "Raubkopien" sehr nahe kamen. Beschwert man sich beim Deutschen Presserat über Zeitschriften oder andere redaktionelle Inhalte, so gibt es vier Möglichkeiten der Sanktionierung. Die höchste Strafe ist dabei die öffentliche Rüge mit Abdruckverpflichtung, wie sie im Fall von PCgo und PC Magazin ausgesprochen wurde.

Vor allem den Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft freut es natürlich, dass der Presserat zu diesem Mittel griff, nachdem sich mehrere Platten-Labels über die Artikel "Chinas illegale Download-Sites" und "Hier klaut Deutschland" beschwert hatten. Der Presserat gibt aber auch zu, dass die Berichterstattung über "Raubkopien" grundsätzlich legal sei, jedoch darf sie nicht zur Anleitung verkommen.

Laut dem Rechtsanwalt Barend Baker druckte das Magazin PCgo die Rüge nicht ab sondern titelt in der aktuellen Ausgabe erneut: "Original-Filme perfekt geknackt".

Update: Stellung von PC Magazin

"Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass Berichterstattung in der vorliegenden Form zulässig ist. Es muss uns gestattet sein, kritisch und umfassend zu berichten, auch dann, wenn das der Musikindustrie weh tut. Die Branche, die sich in den vergangenen Jahren bekanntermaßen in der Krise befand, hat offensichtlich noch kein Geschäftsmodell für die Zukunft gefunden, obwohl das weltbekannte MIT schon 1994 warnte, dass in zehn Jahren die Hälfte aller Musik über das Netz kommt."
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