Anwalt: Internet ist wegen Klage der RIAA in Gefahr
Bisher rechnete sich die Verteidigung relativ gute Gewinnchancen aus, doch das Verfahren scheint nun eine Wendung zu nehmen, das nicht nur für die Beklagte Folgen haben könnte. Beckerman hatte beantragt, das Verfahren einzustellen, weil die RIAA keine konkreten Beweise dafür liefern konnte, dass die Beklagte tatsächlich selbst urheberrechtlich geschützte Inhalte angeboten hatte.
Im Gegenzug behauptete die RIAA, mit Unterstützung des Verbandes der US-Filmindustrie (MPAA) und der US-Regierung, dass das blosse Bereitstellen von Dateien zum Download über das Internet bereits eine Verletzung von Urheberrechten darstellt. Diese Behauptung könnte sich, wenn sie vom Gericht angenommen werden sollte, als Todesurteil für das Internet wie wir es heute kennen erweisen, so Beckerman in seinem Weblog.
Der Anwalt fordert nun eine breite Unterstützung für seine Mandantin, denn für die RIAA könnte die Behauptung, dass das Anbieten von Dateien eine Urheberrechtsverletzung darstellt, auch nach Hinten losgehen. Sollte das Gericht nämlich stattdessen dem Antrag Beckermans auf eine Einstellung des Verfahrens stattgeben, kann der Musikverband in Zukunft nicht mehr gegen Privatpersonen vorgehen, ohne konkrete Beweise für ihre Taten vorzulegen.
Die Äusserungen von Beckerman stammen aus dem Juli 2006, als er gegenüber den DRM-Gegnern von DefectiveByDesign zu den Verfahren der RIAA und MPAA gegen seine Mandanten Stellung nahm. Auch heute sind sie jedoch aktuell, da die Verhandlungen im Fall "Elektra vs. Barker" noch nicht abgeschlossen sind.
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